Abschrift.
Beglaubigte Abschrift.
Proz.Reg.Nr.Av 99/-928 München, den 29.Oktober 1928
Beschw.Reg.Nr.902/1928
Betreff:
Krauss Karl
gegen Dr. Hohenstatter Ernst
wegen Beleidigung.
Beschluss
der III.
Strafkammer des Landgerichts München I.
Die sofortige Beschwerde des
Privatklägers Karl Kraus
gegen den Beschluss des Amtsgerichts München vom 2. Oktober1928, durch welchen die
Privatklage gegen Dr. Ernst Hohenstatter wegen Beleidigung
zurückgewiesen wurde, wird aus den
zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses, die durch
das Beschwerdevorbringen nicht
entkräftet werden, als unbe
gründet kostenpflichtig
verworfen.
(§§ 383, 210, 311, 473 RSTPO.)
gez. Hasinger
Kolb
Wintersberger
Zur Beglaubigung:
München, den 30. Oktober 1928
Der Urkundsbeamte
der Geschäftsstelle des Landgerichts München I
gez. Schmid
lt. Siegel Obersekretär
Für die Abschrift
Rechtsanwalt