Abschrift.


Beglaubigte Abschrift.


Proz.Reg.Nr.Av 99/-928 München, den 29.Oktober 1928
Beschw.Reg.Nr.902/1928


Betreff:
Krauss Karl gegen Dr. Hohenstatter Ernst
wegen Beleidigung.


Beschluss
der III. Strafkammer des Landgerichts München I.


Die sofortige Beschwerde des Privatklägers Karl Kraus
gegen den Beschluss des Amtsgerichts München vom 2. Oktober1928, durch welchen die Privatklage gegen Dr. Ernst Hohenstatter wegen Beleidigung zurückgewiesen wurde, wird aus den
zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses, die durch
das Beschwerdevorbringen nicht entkräftet werden, als unbe
gründet kostenpflichtig verworfen.
(§§ 383, 210, 311, 473 RSTPO.)


gez. Hasinger Kolb Wintersberger


Zur Beglaubigung:
München, den 30. Oktober 1928
Der Urkundsbeamte
der Geschäftsstelle des Landgerichts München I
gez. Schmid
lt. Siegel Obersekretär


Für die Abschrift
Rechtsanwalt