Sehr geehrter Herr Kollege!


In Sachen Kraus gegen Schardt bitte ich von meinem anliegenden
Brief an Herrn Kollegen Süssheim Kenntnis zu nehmen. Es ist auf
22.XII. Termin anberaumt. Herr Kollege Süssheim hat bei mir ange
fragt, ob Herr Kraus zum Termin erscheinen würde. Ich empfehle das
abzulehnen. Auch die Frage, ob Herr Kraus am Krieg teilgenommen
hat, habe ich mit der entsprechenden Formulierung als missverständ
lich abgelehnt. Meines Erachtens muss die Rechtsfrage ganz klarge
stellt werden und das Gericht muss gezwungen werden, zu entscheiden,
ob derartige schwere Verbalinjurien zum Schutze des Herrn Privatklägers bestraft werden oder nicht. Jede Konzession an der Tendenz
der Gegenpartei wäre ein schwerer Fehler und würde sicherlich auch
von Herrn Kraus mit Recht missbilligt werden. Es ist nur noch die
Frage zu entscheiden ob ein Vergleich angesichts der gemachten
Erfahrungen auch in 2. Instanz abgelehnt werden soll oder nicht.
Ich würde empfehlen, auch in 2. Instanz ohne Rücksicht auf die ge
machten Erfahrungen und selbst ohne Rücksicht auf die durch eine
Verwerfung der Berufung eatstehenden Kosten einen Vergleich abzulehnen,
es sei denn, dass die Gegenpartei die Beleidigungen mit dem Ausdruck
des Bedauerns zurücknimmt und sämtliche Kosten trägt. Ich bitte
darüber, ob Herr Kraus mit dieser Stellungnahme zur Vergleichsfrage
und mit meinen Informationen an Herrn Kollegen Süssheim einver
standen ist, diesem direkt unter der Adresse: Justizrat Dr. Süssheim,
Nürnberg, Adlerstr. 35 umgehend Mitteilung zu machen, damit er vor
dem Termin vom 22. XII. rechtzeitig in den Besitz der Weisungen
des Herrn Privatklägers kommt. Je schärfer und klarer unsere
Stellungnahme ist, desto klarer muss das Gericht zu der meines
Erachtens völlig unbestreitbaren Rechtsfrage Stellung nehmen,
ob strafbare Beleidigungen vorliegen oder nicht. Sollte das Gericht
die Berufung verwerfen, so müssten sämtliche in dieser Sache ergan
genen 4 Entscheidungen im Wortlaut veröffentlicht werden. Das wäre
immer noch das kleinere Uebel gegenüber dem geringsten Zurückweichen
vor der Gegenpartei. Der Gegner hat wieder Dr. Hohenstadter, eine
Stenotypistin des Fränkischen Kurier geladen und als „Sachverstän
digen“ einen Gymnasialprofessor in Nürnberg. Ich empfehle, Herrn
Rechtsanwalt Süssheim direkt, damit er rechtzeitig vor dem Termin
Nachricht hat, Mitteilung zu machen, ob von unserer Seite ein Gegen
sachverständiger benannt werden soll, zu welchem Zweck eine Verlegung
des Termins zu beantragen wäre. Ich würde auch davon abraten, nicht
nur wegen der entstehenden Kosten, sondern weil dadurch die gerade
Linie der Rechtsentscheidung über die Frage der Beleidigung verlassen
wird. Es kommt für diese Frage weder auf die Gesinnung oder Gesamt-
einstellung der einen noch der anderen Partei an.


Hochachtungsvoll
ergebener Kollege
Hirschberg
Rechtsanwalt.


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