Sehr geehrter Herr Kollege!
In Sachen Kraus gegen Schardt bitte
ich von meinem anliegenden
Brief an Herrn Kollegen Süssheim Kenntnis zu nehmen. Es
ist auf
22.XII. Termin
anberaumt. Herr Kollege Süssheim hat bei mir
ange
fragt, ob
Herr Kraus zum Termin erscheinen würde. Ich
empfehle das
abzulehnen. Auch
die Frage, ob Herr Kraus am Krieg
teilgenommen
hat, habe
ich mit der entsprechenden Formulierung als missverständ
lich abgelehnt. Meines
Erachtens muss die Rechtsfrage ganz klarge
stellt werden und das Gericht muss gezwungen werden, zu
entscheiden,
ob derartige
schwere Verbalinjurien zum Schutze des Herrn
Privatklägers bestraft werden oder nicht. Jede Konzession an der Tendenz
der Gegenpartei wäre ein schwerer Fehler und würde sicherlich
auch
von Herrn Kraus mit Recht missbilligt werden. Es ist nur noch
die
Frage zu entscheiden
ob ein Vergleich angesichts der gemachten
Erfahrungen auch in 2. Instanz abgelehnt werden soll oder
nicht.
Ich würde
empfehlen, auch in 2. Instanz ohne
Rücksicht auf die ge
machten Erfahrungen und
selbst ohne Rücksicht auf die durch eine
Verwerfung der Berufung
eatstehenden Kosten einen Vergleich abzulehnen,
es sei denn, dass die Gegenpartei die Beleidigungen mit dem
Ausdruck
des Bedauerns
zurücknimmt und sämtliche Kosten trägt. Ich bitte
darüber, ob Herr Kraus mit dieser Stellungnahme zur Vergleichsfrage
und mit meinen Informationen
an Herrn Kollegen Süssheim einver
standen ist, diesem direkt
unter der Adresse: Justizrat Dr. Süssheim,
Nürnberg, Adlerstr. 35 umgehend Mitteilung
zu machen, damit er vor
dem
Termin vom 22. XII. rechtzeitig in den Besitz der Weisungen
des Herrn Privatklägers kommt. Je schärfer und klarer unsere
Stellungnahme ist, desto
klarer muss das Gericht zu der meines
Erachtens völlig
unbestreitbaren Rechtsfrage Stellung nehmen,
ob strafbare Beleidigungen
vorliegen oder nicht. Sollte das Gericht
die Berufung verwerfen, so
müssten sämtliche in dieser Sache ergan
genen 4 Entscheidungen im
Wortlaut veröffentlicht werden. Das wäre
immer noch das kleinere
Uebel gegenüber dem geringsten Zurückweichen
vor der Gegenpartei. Der Gegner hat wieder Dr. Hohenstadter, eine
Stenotypistin des Fränkischen Kurier geladen und als „Sachverstän
digen“ einen Gymnasialprofessor in Nürnberg. Ich empfehle, Herrn
Rechtsanwalt Süssheim direkt, damit er rechtzeitig vor dem
Termin
Nachricht hat,
Mitteilung zu machen, ob von unserer Seite ein Gegen
sachverständiger benannt
werden soll, zu welchem Zweck eine Verlegung
des Termins zu beantragen
wäre. Ich würde auch davon abraten, nicht
nur wegen der entstehenden
Kosten, sondern weil dadurch die gerade
Linie der Rechtsentscheidung über die Frage der Beleidigung
verlassen
wird. Es kommt
für diese Frage weder auf die Gesinnung oder Gesamt-
einstellung der einen
noch der anderen Partei an.
Hochachtungsvoll
ergebener Kollege
Hirschberg
Rechtsanwalt.