Sehr geehrter Herr Kollege!
Ich bestätige Ihnen mit Dank den
Empfang
Ihres Briefes vom 11. Juli 1931. Den Schriftsatz habe ich Herrn
Kraus übergeben.
Der Entwurf einer Antwort wird in den nächsten
Tagen verfasst und Ihnen
zugeschickt werden. Vor allem aber
wäre es doch wohl notwendig, die zwischen Ihnen und Herrn
Dr. Katz entstandene
Affäre aus der Welt zu schaffen. Es kann
von hier aus nicht beurteilt
werden, ob Herr Dr. Katz, als er,
wie Sie
mitteilen, plötzlich für die Wahrnehmung eines Ter
mins in der Volksbühnensache, die jeder Freund kostenlos
gemacht hätte, von Ihnen Gebühren
verlangte, oder in der Aus
einandersetzung hierüber Ihnen
gegenüber einen Fehler begangen
hat und ob Sie zu ihm in einem derartigen Verhältnis stehen,
dass er den Termin hätte
kostenlos wahrnehmen müssen. Es ist
aber Herrn Kraus wirklich
überaus unangenehm, dass er durch
einen vollständig ausserhalb der Sache liegenden Vorfall sich
nunmehr, da Herr Dr. Katz gleichfalls
die Vertretung nieder
legen will, für den einen oder den anderen seiner Anwälte
entscheiden soll, die ihm und
seinem Kampf wertvolle Dienste
geleistet haben.
Sie selbst, sehr geehrter Herr
Kollege, haben
doch er
kannt und
zugegeben, dass Herr Dr. Katz mit grossem Eifer und
grosser Sachkenntnis sich in die
Materie eingearbeitet und
Ihre
eigene Leistung in vorzüglicher Weise unterstützt hat.
Es wäre geradezu unmöglich einen
neuen Mitarbeiter, selbst
wenn
man ihn fände, wieder mit der Materie vertraut zu machen.
Die ganze Ungelegenheit zwischen
Ihnen und Herrn Dr. Katz
scheint nicht von solcher Art zu
sein, dass man mit einigem
guten
Willen sie nicht ad acta legen könnte. Bevor Herr Kraus
irgend eine Entscheidung darüber
notwendigerweise treffen
musste,
sollte doch der Versuch gemacht werden, diese persön
liche Angelegenheit aus der Welt
zu schaffen. Es wird Ihnen
dies
nicht schwer feilen, zumal ein Brief ähnlichen Inhaltes
auch an Herrn Dr. Katz ergeht, und
ich ihm auch die Abschrift dieses
Briefes einsende, genau so, wie Ihnen die Abschrift des
an
Herrn Dr. Katz gerichteten
Briefes. Es kann doch nicht unmöglich
sein, dass Herr Kraus sich zweier
Anwälte reibungslos bedient,
die
beide von allem Anfang an erklärt haben, dass es sich bei
ihrer Vertretung nicht um eine
gewöhnliche Kanzleiangelegenheit
handelt, sondern dass sie ihnen eine Herzenssache ist in einem
Kampf, dem sie volles Verständnis
entgegenbringen. In diesem
Sinne
würde ich auch empfehlen, dass sämtliche in Berlin
zu
führenden Angelegenheiten
des Herrn Kraus
von Ihnen beiden als
eine
gemeinsame Arbeit betrachtet wird und dass die Aufteilung
je nach Zeit und spezieller
Beziehung zu der Materie erfolgt.
Ich bitte Sie dringend zu diesem
Brief umgehend Stel
lung nehmen zu wollen.
Mit kollegialer Hochachtung