Sehr geehrter Herr Kollege!


Ich bestätige Ihnen mit Dank den Empfang
Ihres Briefes vom 11. Juli 1931. Den Schriftsatz habe ich Herrn
Kraus übergeben. Der Entwurf einer Antwort wird in den nächsten
Tagen verfasst und Ihnen zugeschickt werden. Vor allem aber
wäre es doch wohl notwendig, die zwischen Ihnen und Herrn
Dr. Katz entstandene Affäre aus der Welt zu schaffen. Es kann
von hier aus nicht beurteilt werden, ob Herr Dr. Katz, als er,
wie Sie mitteilen, plötzlich für die Wahrnehmung eines Ter
mins in der Volksbühnensache, die jeder Freund kostenlos
gemacht hätte, von Ihnen Gebühren verlangte, oder in der Aus
einandersetzung hierüber Ihnen gegenüber einen Fehler begangen
hat und ob Sie zu ihm in einem derartigen Verhältnis stehen,
dass er den Termin hätte kostenlos wahrnehmen müssen. Es ist
aber Herrn Kraus wirklich überaus unangenehm, dass er durch
einen vollständig ausserhalb der Sache liegenden Vorfall sich
nunmehr, da Herr Dr. Katz gleichfalls die Vertretung nieder
legen will, für den einen oder den anderen seiner Anwälte
entscheiden soll, die ihm und seinem Kampf wertvolle Dienste
geleistet haben.


Sie selbst, sehr geehrter Herr Kollege, haben doch er
kannt und zugegeben, dass Herr Dr. Katz mit grossem Eifer und
grosser Sachkenntnis sich in die Materie eingearbeitet und
Ihre eigene Leistung in vorzüglicher Weise unterstützt hat.
Es wäre geradezu unmöglich einen neuen Mitarbeiter, selbst
wenn man ihn fände, wieder mit der Materie vertraut zu machen.
Die ganze Ungelegenheit zwischen Ihnen und Herrn Dr. Katz
scheint nicht von solcher Art zu sein, dass man mit einigem
guten Willen sie nicht ad acta legen könnte. Bevor Herr Kraus
irgend eine Entscheidung darüber notwendigerweise treffen
musste, sollte doch der Versuch gemacht werden, diese persön
liche Angelegenheit aus der Welt zu schaffen. Es wird Ihnen
dies nicht schwer feilen, zumal ein Brief ähnlichen Inhaltes
auch an Herrn Dr. Katz ergeht, und ich ihm auch die Abschrift dieses
Briefes einsende, genau so, wie Ihnen die Abschrift des an
Herrn Dr. Katz gerichteten Briefes. Es kann doch nicht unmöglich
sein, dass Herr Kraus sich zweier Anwälte reibungslos bedient,
die beide von allem Anfang an erklärt haben, dass es sich bei
ihrer Vertretung nicht um eine gewöhnliche Kanzleiangelegenheit
handelt, sondern dass sie ihnen eine Herzenssache ist in einem
Kampf, dem sie volles Verständnis entgegenbringen. In diesem
Sinne würde ich auch empfehlen, dass sämtliche in Berlin zu
führenden Angelegenheiten des Herrn Kraus von Ihnen beiden als
eine gemeinsame Arbeit betrachtet wird und dass die Aufteilung
je nach Zeit und spezieller Beziehung zu der Materie erfolgt.


Ich bitte Sie dringend zu diesem Brief umgehend Stel
lung nehmen zu wollen.


Mit kollegialer Hochachtung


1 Beilage.