Sehr geehrter Herr Kollege!


Auf Ihr freundliches Schreiben vom 28. Juli 1931, das
ich mit bestem Dank bestätige, erlaube ich mir, fol
gendes zu erwidern:


Da ich nicht den Eindruck erwecken möchte, die Ar
beit in der Strafsache Kraus / Wolff hinter scheinbar
übertriebene persönliche Empfindlichkeit zu stellen, so
erkläre ich mich mit Ihrem wiederholten Vorschlag einer
vorläufigen Weiterarbeit in dieser Sache bis zur endgül
tigen Klärung des Falles Dr. Laserstein einverstanden.
Ich verhehle Ihnen nicht, dass ich mich hierzu nicht
ganz leicht entschliessen kann und zwar hauptsächlich,
wie ich schon einmal angedeutet habe, aus Rücksicht auf
die Sache. Das persönliche Unrecht, das, wie ich glaube,
mir durch den Kollegen Dr. Laserstein zugefügt worden ist,
nehme ich nicht so schwer, dass es mir nicht gelingen
sollte, eine vorwiegend geschäftsmäßig anzufassende
Aufgabe neben ihm zu erledigen. Eine derartige Auffas
sung des Prozesses ist aber gerade im vorliegenden Fall
mir nicht möglich; und ganz abgesehen von dem schwer wie
der herstellbaren Vertrauensverhältnis zu Herrn Dr. La- serstein bin ich durch die Art seiner Polemik gegen
mich fast zu der Ueberzeugung gekommen, dass sich un
serer beider Kampfesweise auch gegen einen gemeinsamen
Gegner nicht vereinigen lässt.


Indem ich diese Gründe zur Entschuldigung dafür
anführe, dass ich mich zu dem von Ihnen vorgeschlage
nen Ausweg so schwer entschliessen kann, möchte ich noch
hinzufügen, dass meine Entscheidung in der Voraussetzung
erfolgt, dass der Termin der Hauptverhandlung in Sachen
WolffKerr verhältnismässig nahe vor der Tür steht. Mir
ist bisher ein Datum der Hauptverhandlung noch nicht be
kannt gegeben.


Zu der Uebernahme der mir von Herrn Kraus freund
lichst angetragenen beiden Strafsachen erkläre ich mich
gern bereit.


Mit vorzüglicher Hochachtung und der Bitte,
Herrn Kraus meine gehorsamsten Empfehlungen auszurichten


ganz ergebenst
Dr. Katz


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