Sehr geehrter Herr Kollege!
Auf Ihr freundliches Schreiben vom 28. Juli 1931, das
ich mit bestem Dank bestätige,
erlaube ich mir, fol
gendes zu erwidern:
Da ich nicht den Eindruck
erwecken möchte, die Ar
beit in der Strafsache Kraus / Wolff hinter scheinbar
übertriebene persönliche
Empfindlichkeit zu stellen, so
erkläre ich mich mit Ihrem wiederholten Vorschlag einer
vorläufigen Weiterarbeit in
dieser Sache bis zur endgül
tigen Klärung des Falles Dr. Laserstein
einverstanden.
Ich verhehle
Ihnen nicht, dass ich mich hierzu nicht
ganz leicht entschliessen kann
und zwar hauptsächlich,
wie ich
schon einmal angedeutet habe, aus Rücksicht auf
die Sache. Das persönliche
Unrecht, das, wie ich glaube,
mir
durch den Kollegen Dr. Laserstein zugefügt worden ist,
nehme ich nicht so schwer, dass
es mir nicht gelingen
sollte,
eine vorwiegend geschäftsmäßig anzufassende
Aufgabe neben ihm zu erledigen.
Eine derartige Auffas
sung des Prozesses ist aber gerade im vorliegenden Fall
mir nicht möglich; und ganz
abgesehen von dem schwer wie
der herstellbaren
Vertrauensverhältnis zu Herrn Dr. La-
serstein bin ich durch
die Art seiner Polemik gegen
mich
fast zu der Ueberzeugung gekommen, dass sich un
serer beider Kampfesweise auch
gegen einen gemeinsamen
Gegner
nicht vereinigen lässt.
Indem ich diese Gründe zur
Entschuldigung dafür
anführe,
dass ich mich zu dem von Ihnen vorgeschlage
nen Ausweg so schwer
entschliessen kann, möchte ich noch
hinzufügen, dass meine
Entscheidung in der Voraussetzung
erfolgt, dass der Termin der Hauptverhandlung in Sachen
Wolff – Kerr verhältnismässig nahe vor der Tür steht. Mir
ist bisher ein Datum der
Hauptverhandlung noch nicht be
kannt gegeben.
Zu der Uebernahme der mir von
Herrn Kraus
freund
lichst
angetragenen beiden Strafsachen erkläre ich mich
gern bereit.
Mit vorzüglicher Hochachtung und
der Bitte,
Herrn Kraus meine
gehorsamsten Empfehlungen auszurichten
ganz ergebenst
Dr. Katz