Die FackelVossische ZeitungKarl Kraus berichtigt. Zum letztenmal Kraus contra Hesse


Im Vollmachtsnamen des Herrn Karl Kraus,
Herausgebers der Fackel, übersende ich Ihnen die beiliegende Berichtigung der in dem Artikel „Karl Kraus berichtigt. Zum letztenmal Kraus contra Hesse“ (3. April) enthaltenen meinen Mandanten
betreffenden unwahren Behauptungen mit der Aufforderung der Ver
öffentlichung auf Grund des § 11 Pr.G. in der Beilage Unterhaltungs
blatt der Vossischen Zeitung.


1 Beilage.
Rekommandiert mit Rückschein.


3