Sehr geehrter Herr Intendant!
Herr Karl Kraus findet es erstaunlich, dass
Sie ihn zu einer Aufführung
der„Unüberwindlichen“ durch
das
Leipziger Komödienhaus einladen, obwohl er gegen diese
Methode,
eine
Vertragserfüllung zu markieren, ausdrücklich Protest er
hoben hat. Er wiederholt
hiemit diesen Protest, der erfolgt ist,
weil die Aufführung des Leipziger Komödienhauses trotz allem von
ihm anerkannten Eifer der
Regisseurin und wiewohl mit kleinen
Mitteln manches Gute
erreicht schien, niemals die Verwirklichung
dessen darstellen kann, was
er sich von einer Aufführung im
Frankfurter Schauspielhaus erwartet hätte, zumal dann,
wenn man
ihn rechtzeitig
davon verständigt und zur Mitwirkung an der
Probenarbeit eingeladen
hätte. Wir sind daher nicht in der Lage,
diese Aufführung als
Erfüllung Ihrer Verpflichtung anzuerkennen.
Da Sie auch wegen der
bereits längst verfallenen Konventional
strafe eine ablehnende
Antwort erteilt haben, wird die Klage gegen
Sie eingebracht werden.
Hochachtungsvoll
Dr. Samek m.p.
Rek.