Sehr geehrte Herren!


Der Verlag „Die Fackel“ übergibt mir Ihr
Schreiben vom 16. März 1932 zur Einsicht, da es Angaben ent
hält, die in einem Prozess gegen die Frankfurter städtischenBühnen, den ich zu führen habe, wichtig sind.


Ich wäre Ihnen zu grossem Dank verbunden, wenn
Sie mir mitteilten, welche Herren für den in Ihrem Schreibenvom 16. März dargestellten Sachverhalt als Zeugen in Betracht
kommen, und deren Anschrift bekanntgeben. Ferner ersuche ich
Sie, mir eine Abschrift Ihres Vertrages mit den Frankfurterstädtischen Bühnen einzusenden, da es von Wichtigkeit ist, ob
dieser Vertrag schon ein einmaliges Gastspiel vorsieht. Auch
hat man mir von anderer Seite mitgeteilt, dass die Frankfurterstädtischen Bühnen selbst Ihr Gastspiel als ein einmaliges an
gekündigt haben, ohne dass es mir möglich war, eine solche An
kündigung zu erwerben. Da ich annehme, dass Sie eine solche
Ankündigung besitzen, möchte ich Sie bitten, mir sie zu über
lassen.


In Ihrem Schreiben vom 16. März 1932 teilen
Sie auch mit, dass Herr Intendant Kronacher später in der
Frankfurter Presse erklärt habe, die Aufführung lediglich
in Erfüllung eines von seinem Vorgänger eingegangenen Vertrages
wiederwillig veranstaltet zu haben. Ich wäre Ihnen auch zu
Dank verpflichtet, wenn Sie mir diese Erklärung überlassen
oder wenigstens mitteilen könnten, in welchen Leitungen und
an welchen Tagen diese Erklärungen erschienen sind.


Indem ich Ihnen im Vorhinein für Ihre durch
die Beantwortung meines Schreibens entstehende Mühe danke,
zeichne ich


mit vorzüglicher Hochachtung


Rekommandiert.


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