Sehr geehrte Herren!
Der Verlag „Die Fackel“ übergibt mir Ihr
Schreiben vom 16. März 1932 zur Einsicht, da es Angaben
ent
hält, die
in einem Prozess gegen die Frankfurter
städtischenBühnen, den ich zu führen habe, wichtig sind.
Ich wäre Ihnen zu grossem
Dank verbunden, wenn
Sie mir
mitteilten, welche Herren für den in Ihrem Schreibenvom 16. März
dargestellten Sachverhalt als Zeugen in Betracht
kommen, und deren Anschrift
bekanntgeben. Ferner ersuche ich
Sie, mir eine Abschrift
Ihres Vertrages mit den Frankfurterstädtischen Bühnen
einzusenden, da es von Wichtigkeit ist, ob
dieser Vertrag schon ein
einmaliges Gastspiel vorsieht. Auch
hat man mir von anderer
Seite mitgeteilt, dass die Frankfurterstädtischen Bühnen
selbst Ihr Gastspiel als ein einmaliges an
gekündigt haben, ohne dass
es mir möglich war, eine solche An
kündigung zu erwerben. Da
ich annehme, dass Sie eine solche
Ankündigung besitzen, möchte
ich Sie bitten, mir sie zu über
lassen.
In Ihrem Schreiben vom 16. März 1932 teilen
Sie auch mit, dass Herr Intendant Kronacher später in der
Frankfurter Presse
erklärt habe, die Aufführung lediglich
in Erfüllung eines von
seinem Vorgänger eingegangenen Vertrages
wiederwillig veranstaltet zu
haben. Ich wäre Ihnen auch zu
Dank verpflichtet, wenn Sie mir diese Erklärung überlassen
oder wenigstens mitteilen
könnten, in welchen Leitungen und
an welchen Tagen diese
Erklärungen erschienen sind.
Indem ich Ihnen im Vorhinein
für Ihre durch
die
Beantwortung meines Schreibens entstehende Mühe danke,
zeichne ich
mit vorzüglicher Hochachtung
Rekommandiert.