Sehr geehrter Herr Kollege!
Ich danke Ihnen bestens für das
mir am 11.
und 15. März 1932 zurückgeschickte Prozessmaterial und bin
gerade daran, die Klage hier in
Wien einzubringen. Wenngleich
Herr Kraus über den Ausgang der Berliner Sache zu Anfang etwas
ungehalten war, ist er jetzt doch
schon auch der Ansicht, dass
die
Sache durch die Einwendung der sachlichen Unzuständigkeit
eine günstige Wendung bekommen
hat, weil wir in der Zwischen
zeit, angeregt durch die Eingabe
der Gegenseite, Erkundigungen
eingeholt haben, die losgelöst von der Sphäre der Bühnen
schiedsgerichtsbarkeit gewiss
ihre Wirkung nicht ver
lieren
fehlen
werden.
Bei dieser Gelegenheit möchte
ich Sie um die
Aufklärung des
folgenden Sachverhaltes bitten. Die Klage haben
Sie gegen die städtischen Bühnen AG.
Frankfurt am Main, Hochstrasse Nr. 46 gerichtet,
in der Verhandlung vom 2. März 1932
dagegen die Erklärung abgegeben,
dass Sie die Klage gegen
die Stadtgemeinde Frankfurt am Main richten. Dies lässt darauf
schliessen, dass auch die
Passivlegitimation von der Gegenseite
irgendwie bestritten wurde. Ich
bitte Sie nun, mir mitzuteilen,
aus welchen Gründen Sie die
Aenderung vorgenommen haben und
zu wessen Händen ich die Klage zustellen lassen soll, für
den Fall, als die Klage gegen die
Stadtgemeinde Frankfurt amMain zu richten ist.
Zur Erstattung einer
Disziplinaranzeige gegen
Dr.
Wenzel Goldbaum, sind wir, Herr Kraus und ich, wegen drin
gender anderer
Angelegenheiten noch nicht gekommen. Ich habe
jedoch noch immer die
Absicht, sie zu erstatten.
Mit besten Grüssen und
vorzüglicher kollegialer
Hochachtung
bin ich Ihr ergebener