Sehr geehrter Herr Kollege!


Ich danke Ihnen bestens für das mir am 11.
und 15. März 1932 zurückgeschickte Prozessmaterial und bin
gerade daran, die Klage hier in Wien einzubringen. Wenngleich
Herr Kraus über den Ausgang der Berliner Sache zu Anfang etwas
ungehalten war, ist er jetzt doch schon auch der Ansicht, dass
die Sache durch die Einwendung der sachlichen Unzuständigkeit
eine günstige Wendung bekommen hat, weil wir in der Zwischen
zeit, angeregt durch die Eingabe der Gegenseite, Erkundigungen
eingeholt haben, die losgelöst von der Sphäre der Bühnen
schiedsgerichtsbarkeit gewiss ihre Wirkung nicht ver lieren fehlen
werden.


Bei dieser Gelegenheit möchte ich Sie um die
Aufklärung des folgenden Sachverhaltes bitten. Die Klage haben
Sie gegen die städtischen Bühnen AG. Frankfurt am Main, Hochstrasse Nr. 46 gerichtet, in der Verhandlung vom 2. März 1932
dagegen die Erklärung abgegeben, dass Sie die Klage gegen
die Stadtgemeinde Frankfurt am Main richten. Dies lässt darauf
schliessen, dass auch die Passivlegitimation von der Gegenseite
irgendwie bestritten wurde. Ich bitte Sie nun, mir mitzuteilen,
aus welchen Gründen Sie die Aenderung vorgenommen haben und
zu wessen Händen ich die Klage zustellen lassen soll, für
den Fall, als die Klage gegen die Stadtgemeinde Frankfurt amMain zu richten ist.


Zur Erstattung einer Disziplinaranzeige gegen
Dr. Wenzel Goldbaum, sind wir, Herr Kraus und ich, wegen drin
gender anderer Angelegenheiten noch nicht gekommen. Ich habe
jedoch noch immer die Absicht, sie zu erstatten.


Mit besten Grüssen und vorzüglicher kollegialer
Hochachtung


bin ich Ihr ergebener


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