Sehr geehrter Herr Kollege!
In der Angelegenheit wird
prozessual
nichts
versäumt, wenn sie bis Ende dieses Monats liegen
bleibt. In der Strafsache
ist die Antragsfrist durch recht
zeitige Klageerhebung
gewahrt; in der Zivilsache kann ich den
Termin vom 2. Oktober
vertagen, ohne dass dadurch Kosten ent
stehen. Es empfiehlt sich
vielleicht für Sie, bei Herrn Kraus
anzufragen, ob er
seinesteils die Sache bis Ende September
zurückzustellen bereit ist.
Mit kolleg. Hochachtung