Sehr geehrter Herr Kollege!


In der Angelegenheit wird prozessual
nichts versäumt, wenn sie bis Ende dieses Monats liegen
bleibt. In der Strafsache ist die Antragsfrist durch recht
zeitige Klageerhebung gewahrt; in der Zivilsache kann ich den
Termin vom 2. Oktober vertagen, ohne dass dadurch Kosten ent
stehen. Es empfiehlt sich vielleicht für Sie, bei Herrn Kraus
anzufragen, ob er seinesteils die Sache bis Ende September
zurückzustellen bereit ist.


Mit kolleg. Hochachtung


Dr. Lion


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