Sehr geehrter Herr Doktor.


In der Angelegenheit des Herrn KarlKraus gegen Erich Schamschula hat die
ser auf mein erstes Schreiben überhaupt nicht reagiert,
worauf ich ihm in einem zweiten Briefe mit der Strafanzeige
gedroht habe.


Ich erhielt heute die Antwort des
Schuldners, in welcher dieser behauptet, verreist gewesen zu
sein und mitteilt, er könne sich nicht mehr erinnern, worum
es sich handelt, zumal er in den letzten Jahren keinerlei
Mahnung erhalten habe. Die Forderung müsse daher verjährt sein.
Er sei gezwungen gewesen, die Agentur zu liquidieren und den
Manifestationseid im September l.J. abzulegen.


Eine Verjährung kommt natürlich
nicht in Frage, zumal Herr Schamschula sich offenbar einer
nach dem Strafgesetze zu verfolgenden Handlung schuldig ge
macht hat und bis heute den ihm nicht zustehenden Betrag
zurückhält. Ich bin daher entschlossen, die Strafanzeige
zu überreichen, falls Sie und Herr Kraus damit einverstanden
sind. Allerdings geht aus der mir zur Verfügung gestellten
Korrespondenz der Tatbestand nicht ganz klar hervor.


Ich nehme an, dass eine schriftliche Vereinbarung
über das Arrangement der Vortragsreihe, um deren Reinge
winn es sich handelt, nicht besteht, da Sie mir sonst diese
Vereinbarung sicherlich mit den anderen Akten zur Verfügung
gestellt hätten.


Aus der Korrespondenz scheint hervorzugehen,
dass die Beteiligung des Herrn Schamschula in der Weise
vereinbart war, dass ihm von jenem Betrage, der über
2500.– Kč eingenommen wurde, die Hälfte, Herrn Kraus die
andere Hälfte gebührt. Die Fa. Zeitungsverlag Hans Feller
in Karlsbad war wohl von den Parteien mit dem Arrangement
und Inkasso der Karlsbader-Vorträge betraut, hat mit Schamschula ordnungsgemäss verrechnet und der im Briefe vom
15.XI.1928 vom Schuldner als Herrn Kraus gebührend anerkannte Betrag
wird eben von jenem widerrechtlich zurückgehalten.
Die weiteren Beträge, deren Ersatz noch gefordert wird, und
zwar Kč 64.42 und 160.– Kč sind auch nicht ganz klar.


Wenn es Ihnen, sehr geehrter Herr Doktor, also
möglich ist, durch Rückfrage bei Herrn Kraus oder beim Verlage der FACKEL eine Ergänzung des Tatbestandes zu erwirken,
dann bitte ich, diese an mich weiterzuleiten, damit die Straf
anzeige den Tatbestand möglichst vollkommen wiedergeben kann.


Ich sehe Ihren Mitteilungen gerne entgegen und
zeichne


mit dem Ausdrucke vorzüglichster Hochachtung
ergebener:
Dr. Turnovsky


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