Sehr geehrter Herr Doktor.
In der Angelegenheit des
Herrn KarlKraus gegen Erich Schamschula hat die
ser auf mein erstes Schreiben überhaupt nicht reagiert,
worauf ich ihm in einem zweiten Briefe mit der Strafanzeige
gedroht habe.
Ich erhielt heute die Antwort des
Schuldners, in welcher dieser behauptet, verreist gewesen zu
sein und mitteilt, er könne
sich nicht mehr erinnern, worum
es sich handelt, zumal er in
den letzten Jahren keinerlei
Mahnung erhalten habe. Die Forderung müsse daher verjährt sein.
Er sei gezwungen gewesen,
die Agentur zu liquidieren und den
Manifestationseid im
September l.J. abzulegen.
Eine Verjährung kommt
natürlich
nicht in Frage,
zumal Herr
Schamschula sich offenbar einer
nach dem Strafgesetze zu
verfolgenden Handlung schuldig ge
macht hat und bis heute den
ihm nicht zustehenden Betrag
zurückhält. Ich bin daher entschlossen, die Strafanzeige
zu überreichen, falls Sie
und Herr Kraus damit einverstanden
sind. Allerdings geht aus
der mir zur Verfügung gestellten
Korrespondenz der Tatbestand
nicht ganz klar hervor.
Ich nehme an, dass eine
schriftliche Vereinbarung
über das Arrangement der Vortragsreihe, um deren Reinge
winn es sich handelt, nicht
besteht, da Sie mir sonst diese
Vereinbarung sicherlich mit
den anderen Akten zur Verfügung
gestellt hätten.
Aus der Korrespondenz
scheint hervorzugehen,
dass
die Beteiligung des Herrn Schamschula in der Weise
vereinbart war, dass ihm von
jenem Betrage, der über
2500.– Kč eingenommen wurde, die Hälfte, Herrn
Kraus die
andere
Hälfte gebührt. Die Fa. Zeitungsverlag Hans
Feller
in Karlsbad war wohl von den Parteien mit dem
Arrangement
und Inkasso
der Karlsbader-Vorträge betraut, hat mit Schamschula
ordnungsgemäss verrechnet und der im Briefe vom
15.XI.1928 vom Schuldner als
Herrn Kraus gebührend anerkannte
Betrag
wird eben von
jenem widerrechtlich zurückgehalten.
Die weiteren Beträge, deren
Ersatz noch gefordert wird, und
zwar Kč 64.42 und 160.– Kč
sind auch nicht ganz klar.
Wenn es Ihnen, sehr geehrter
Herr Doktor, also
möglich ist, durch Rückfrage
bei Herrn Kraus oder beim Verlage der FACKEL
eine Ergänzung des Tatbestandes zu erwirken,
dann bitte ich, diese an
mich weiterzuleiten, damit die Straf
anzeige den Tatbestand
möglichst vollkommen wiedergeben kann.
Ich sehe Ihren Mitteilungen
gerne entgegen und
zeichne
mit dem Ausdrucke
vorzüglichster Hochachtung
ergebener:
Dr. Turnovsky