Sehr geehrter Herr Kollege!
Ich bitte Sie um
Entschuldigung, dass ich
Ihr
Schreiben vom 29. Dezember 1932 erst heute
beantworte.
Es waren aber
umfangreiche Erhebungen notwendig, die aller
dings nur ein spärliches
Resultat ergeben haben, doch
dürfte auch dieses für die Beurteilung der Frage hinreichen.
Herr
Schamschula hatte laut Schreiben vom
30. April 1928 für
seine Bemühungen 10% der Bruttoeinnahmen
zu erhalten und die gesamten
übrigen Einnahmen nach Abzug
der Auslagen abzuführen. Ausser dem Brief vom 30. April
1928
übrsende ich
Ihnen auch noch die weitere in dieser Ange
legenheit geführte
Korrespondenz und teile Ihnen mit, dass
Herr Kraus die Erstattung der Strafanzeige gegen HerrnSchamschula
wünscht.
Ich zeichne mit dem Ausdruck
der
vorzüglichen
kollegialen Hochachtung
Ihr
ergebener
15 Beilagen
Rekommandiert.