Sehr geehrter Herr Kollege!


Ich bitte Sie um Entschuldigung, dass ich
Ihr Schreiben vom 29. Dezember 1932 erst heute beantworte.
Es waren aber umfangreiche Erhebungen notwendig, die aller
dings nur ein spärliches Resultat ergeben haben, doch
dürfte auch dieses für die Beurteilung der Frage hinreichen.


Herr Schamschula hatte laut Schreiben vom
30. April 1928 für seine Bemühungen 10% der Bruttoeinnahmen
zu erhalten und die gesamten übrigen Einnahmen nach Abzug
der Auslagen abzuführen. Ausser dem Brief vom 30. April 1928
übrsende ich Ihnen auch noch die weitere in dieser Ange
legenheit geführte Korrespondenz und teile Ihnen mit, dass
Herr Kraus die Erstattung der Strafanzeige gegen HerrnSchamschula wünscht.


Ich zeichne mit dem Ausdruck der
vorzüglichen kollegialen Hochachtung
Ihr ergebener


15 Beilagen
Rekommandiert.


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