Sehr geehrter Herr Kollege!
Verzeihen Sie, dass ich mich
mit der fol
genden
Bitte an Sie wende. Herr Kraus hat im Jahre 1928 auch
Vorlesungen in Karlsbad abgehalten und es war mit dem Arrange
ment die Konzert-Direktion „Amée“, deren Inhaber ein
gewisser
Herr
Schamschula war, betraut. Herr
Schamschula hat, wie aus
der Korrespondenz des Verlages mit ihm hervorgeht, ein paar
Hundert Tschechenkronen
nicht abgeführt und Herr Kraus hat
den
Prager Anwalt Dr.
Turnovsky gebeten, die Sache zu verfol
gen. Leider geht aus der
Korrespondenz nicht genau hervor,
wie die Verrechnung zwischen
Herrn
Kraus und Herrn Schamschula
zu erfolgen hatte. Herr Kraus teilt mir nun mit, dass Sie
selbst irgendwie in der
Sache befasst gewesen sind und ich
ersuche Sie, mir daher
mitzuteilen, ob Sie vielleicht noch
wissen, wie die Beteiligung
des Herrn
Schamschula an den Er
trägnissen vereinbart war.
Ich bin mit bestem Dank und
vorzüglicher
kollegialer
Hochachtung
Ihr ergebener
N.S.
Sehr geehrter Herr Kollege!
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interessieren, dass das
Handelsgericht in erster
Instanz seine Zuständigkeit in
der Angelegenheit Kann – Legat Reitler
ausgesprochen
hat.