Sehr geehrter Herr Kollege!


Verzeihen Sie, dass ich mich mit der fol
genden Bitte an Sie wende. Herr Kraus hat im Jahre 1928 auch
Vorlesungen in Karlsbad abgehalten und es war mit dem Arrange
ment die Konzert-Direktion „Amée“, deren Inhaber ein gewisser
Herr Schamschula war, betraut. Herr Schamschula hat, wie aus
der Korrespondenz des Verlages mit ihm hervorgeht, ein paar
Hundert Tschechenkronen nicht abgeführt und Herr Kraus hat
den Prager Anwalt Dr. Turnovsky gebeten, die Sache zu verfol
gen. Leider geht aus der Korrespondenz nicht genau hervor,
wie die Verrechnung zwischen Herrn Kraus und Herrn Schamschula
zu erfolgen hatte. Herr Kraus teilt mir nun mit, dass Sie
selbst irgendwie in der Sache befasst gewesen sind und ich
ersuche Sie, mir daher mitzuteilen, ob Sie vielleicht noch
wissen, wie die Beteiligung des Herrn Schamschula an den Er
trägnissen vereinbart war.


Ich bin mit bestem Dank und vorzüglicher
kollegialer Hochachtung
Ihr ergebener


N.S.
Sehr geehrter Herr Kollege!


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interessieren, dass das
Handelsgericht in erster
Instanz seine Zuständigkeit in
der Angelegenheit Kann – Legat Reitler
ausgesprochen hat.


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