Sehr geehrter Herr Kollege!
Leider haben meine Erkundigungen
im Verlageder Fackel keine weiteren
Ergebnisse gehabt. Die Sache
selbst ist nicht mehr in Erinnerung und was sich nicht aus
den Briefen rekonstruieren lässt,
ist anderweitig nicht
zu
erweisen. Da ich die Briefe selbst in Abschrift nicht
besitze, kann ich mich auch nicht
weiter äussern, ich
glaube aber,
dass Sie recht haben, dass die Differenz sich
aus einer Karlsbader Vorlesung
ergibt. Es ist ja übrigens
gleichgiltig, ob für Karlsbad günstigere
Bedingungen
für Schamschula
vereinbart wurden als für Prag, wenn man
jedenfalls in der Anzeige die
günstigeren Bedingungen zur
Grundlage der Berechnung nimmt.
Ich ersuche Sie also, sehr
geehrter HerrKollege, in der
Angelegenheit weiter vorzugehen, wenn Sie
die Strafanzeige für
berechtigt halten, wenn Sie allerdings
der Ansicht sind, dass es
besser wäre, sie zu unterlassen,
so wollen Sie gefälligst in
diesen Sinne sich entscheiden.
Ich soll Ihnen auch von Herrn Kraus beste
Grüsse und besten Dank für
Ihre Bemühungen übermitteln und
zeichne mit dem Ausdrucke
vorzüglichster kollegialer
Hochachtung