Sehr geehrter Herr Kollege!


Leider haben meine Erkundigungen im Verlageder Fackel keine weiteren Ergebnisse gehabt. Die Sache
selbst ist nicht mehr in Erinnerung und was sich nicht aus
den Briefen rekonstruieren lässt, ist anderweitig nicht
zu erweisen. Da ich die Briefe selbst in Abschrift nicht
besitze, kann ich mich auch nicht weiter äussern, ich
glaube aber, dass Sie recht haben, dass die Differenz sich
aus einer Karlsbader Vorlesung ergibt. Es ist ja übrigens
gleichgiltig, ob für Karlsbad günstigere Bedingungen
für Schamschula vereinbart wurden als für Prag, wenn man
jedenfalls in der Anzeige die günstigeren Bedingungen zur
Grundlage der Berechnung nimmt.


Ich ersuche Sie also, sehr geehrter HerrKollege, in der Angelegenheit weiter vorzugehen, wenn Sie
die Strafanzeige für berechtigt halten, wenn Sie allerdings
der Ansicht sind, dass es besser wäre, sie zu unterlassen,
so wollen Sie gefälligst in diesen Sinne sich entscheiden.


Ich soll Ihnen auch von Herrn Kraus beste
Grüsse und besten Dank für Ihre Bemühungen übermitteln und
zeichne mit dem Ausdrucke


vorzüglichster kollegialer Hochachtung


3