2. Jänner 1931.
Dr.S/Fa.
G.Z. 4 U 114/30.
An das
Strafbezirksgericht I
Wien.
Privatankläger: Dr. Paul Amadeus Pisk, Musiker und Musik
schriftsteller in Wien IV., SchleifmühlgasseNr. 19,
durch:
Dr. Otto Pisk,
Rechtsanwalt
Beschuldigter: Karl Kraus, Schriftsteller in Wien III.,Hintere Zollamtsstrasse Nr.
3,
durch:
wegen Ehrenbeleidigung
1 fach
Anmeldung
der Berufung des Beschuldigten.
Gegen das mir am 31. Dezember
1930 zuge
stellte Urteil des Strafbezirksgerichtes I in Wien vom 4.
Dezember
1930 G.Z. 4 U 114/30
melde ich durch meinen bereits ausgewiesenen
Verteidiger die
Berufung
wegen vorliegender Nichtigkeitsgründe und wegen des Ausspruches
über die Schuld und Strafe an und
werde innerhalb der gesetzlichen
Frist eine Ausführung der Gründe meiner Berufung überreichen.