Sehr verehrter Herr Kraus,
in Sachen Fackel ./. Volksbühne habe ich mich
entschlossen, die Klageschrift noch einige Tage liegen
zu lassen, bis die Mitgliedschaft
der „Fackel“ beim
Verband der Bühnenschriftsteller definitiv geregelt ist.
Ich glaube, daß wir vor dem
Schiedsgericht doch billiger
wegkommen.
Gleichzeitig gebe ich Ihnen
Kenntnis von einem
Schreiben, das Herr Rechtsanwalt Schönberg, der Freund
Lanyis aus Wien und der Notar, der neulich die Voll
macht aufgenommen hat, an mich
gerichtet hat. Ich bitte
um frdl.
Entscheidung, ob Sie die Genehmigung geben
wollen.
Hochachtungsvoll
mit frdl. Grüßen
Dr. Laserstein
Rechtsanwalt.
ACDH-CH OEAW
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