In meinem Schreiben vom 28. Dezember 1931 und
7. Jänner 1932 habe ich Sie in rechtsfreundlicher Vertretung
des Herrn Karl Kraus ersucht, den von Ihnen zu bezahlenden
beziehungsweise bezahlten und an Sie zurückgeleiteten Tantiemen
betrag von Mark 49.50 und den Differenzbetrag von Mark 2.–, der
dadurch entstanden ist, dass dem Autor für eine Karte im zwei
ten Rang, für die 1 Mark zu zahlen war, Mark 3.– offenbar irrtüm
lich angerechnet wurden, an die Witwe des Schauspielers HansPeppler zu überweisen. Diese beiden Briefe wurden von Ihnen
weder beantwortet, noch habe ich oder der Verlag der Fackel
eine Bestätigung der Witwe des Herrn Hans Peppler erhalten,
dass die Ueberweisung erfolgt ist. Ausserdem habe ich im Briefvom 28. Dezember 1931 die Vervollständigung der Abrechnung im
Bezug auf die Anzahl der an der Kassa verkauften Karten erbeten,
die nur zum Teil angegeben war. Auch diese Angelegenheit ist
von Ihnen bisher nicht erledigt worden.


In rechtsfreundlicher Vertretung des Herrn
Karl Kraus urgiere ich die Beantwortung der beiden Briefe und
die Ueberweisung des Betrages an die Witwe des Herrn HansPeppler und müsste, falls die Angelegenheit binnen acht Tagen


nicht zur Zufriedenheit geordnet ist, meinen Berliner Substituten mit der Weiterverfolgung betrauen.


Hochachtungsvoll


Rekommandiert.


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