In meinem Schreiben vom 28.
Dezember 1931 und
7. Jänner 1932 habe
ich Sie in rechtsfreundlicher Vertretung
des Herrn Karl Kraus ersucht, den von Ihnen zu bezahlenden
beziehungsweise bezahlten und an
Sie zurückgeleiteten Tantiemen
betrag von Mark 49.50 und den
Differenzbetrag von Mark 2.–, der
dadurch entstanden ist, dass dem Autor für eine
Karte im zwei
ten
Rang, für die 1 Mark zu zahlen war, Mark 3.– offenbar irrtüm
lich angerechnet wurden, an die
Witwe des Schauspielers HansPeppler zu überweisen.
Diese beiden Briefe wurden von Ihnen
weder beantwortet, noch habe ich
oder der Verlag der Fackel
eine Bestätigung der Witwe des Herrn Hans
Peppler erhalten,
dass
die Ueberweisung erfolgt ist. Ausserdem habe ich im Briefvom 28. Dezember 1931 die
Vervollständigung der Abrechnung im
Bezug auf die Anzahl der an der
Kassa verkauften Karten erbeten,
die nur zum Teil angegeben war. Auch diese Angelegenheit ist
von Ihnen bisher nicht erledigt
worden.
In rechtsfreundlicher Vertretung
des Herrn
Karl Kraus urgiere ich die Beantwortung der beiden Briefe und
die Ueberweisung des Betrages an
die Witwe des Herrn HansPeppler und müsste, falls
die Angelegenheit binnen acht Tagen
nicht zur Zufriedenheit geordnet
ist, meinen Berliner Substituten mit der
Weiterverfolgung betrauen.
Hochachtungsvoll
Rekommandiert.