Da ich mit der juristischen
Ueberprufung der
Verträge des Verlages „Die Fackel“ betraut bin, wende ich
mich
in folgender
Angelegenheit an Sie:
Ihr Herr Kröner hat am
17.I.1930 mit Herrn
Karl Kraus als
Inhaber des Verlages „Die Fackel“ einen Verlags
vertrag abgeschlossen,
laut welchem Sie das Werk „Die letztenTage der Menschheit“ in
Ihrem Verlag
übernehmen. Vereinbart war
eine
Auflagezahl von 100.000 Exemplaren Ihres Verlages,
unter
der ausdrücklichen
Erklärung, dass das Werk nicht für die
Standard
Bibliothek bestimmt
sei, sondern für den Verlag als solchen.
Ferner 30.000 Exemplare für den
Gutenberg-Verlag. Für die
100.000 Exemplare sollte ein
Autorenhonorar von 10 Pfennig,
für die 30.000 des Gutenberg-Verlages ein
solches von 30 Pfen
nig bezahlt werden. Für Ihren Verlag sollte ein erklärendes
Register hinzugedruckt werden,
für das Sie ein Honorar von
800
bis 1.000.– Mark dem Autor des Registers zahlen sollten, der
Gutenbergdruck sollte kein Register erhalten. Als
Erscheinungs
termin
war der Herbst 1930 von Herrn Dröner festgesetzt worden.
Sie sollten die schriftliche
Vertragsausfertigung für beide
Verträge meinem Mandanten sofort nach Rückkehr des
Herrn Dröner
von München, wohin er am gleichen Tage zu reisen vorhatte, ein
senden, worauf meinem
Mandanten ein unmittelbar auszuübendes
Rücktrittsrecht zustand. Er
sollte sich, da ihm auch das Angebot
eines anderen Verlages vorlag,
sofort nach Empfang des Ver
trages endgiltig entscheiden
können. Trotz der langen Zeit
sind die Verträge aber nicht eingelangt und ich ersuche Sie in
rechtsfreundlicher Vertretung des
Verlages „Die Fackel“, entweder
an diesen oder an mich die
Verträge sofort einzusenden.
Hochachtungsvoll
Rekommandiert.