La Périchole


Sehr geehrter Herr Doktor!


Anbei sende ich Ihnen wunschgemäss eine Abschrift
des mit der Berliner Staatsoper geschlossenen Vertrages
über „Perichole“. Zu § 14 des Vertrages, Absatz 2,
zitiere ich den § 7; Ziffer a und b der „Allgemeinen
Bestimmungen für den Geschäftsverkehr“, die einen wesentlichen
Bestandteil der Abmachung bilden:


„a) Der Bühnenunternehmer ist verpflichtet das
Bühnenwerk in würdiger Weise vorzubereiten, aufzuführen
und angemessen im Spielplan auszunützen.


(b) Der Bühnenunternehmer ist verpflichtet, soweit
nicht etwas anderes vereinbart ist, an dem Werk selbst,
an seinem Titel und an der Bezeichnung des Urhebers Zusätze,
Kürzungen oder sonstige Änderungen zu unterlassen. Zulässig
sind Änderungen, für die der Berechtigte seine Zustimmung
nach Treu und Glauben nicht versagen kann.) Der Bühnenunter
nehmer hat Abänderungen dem Verlag auf dessen Wunsch mitzu
teilen. Der Verlag ist ohne Verpflichtung zur Entschädigung
berechtigt, sie auch anderen Bühnen zur Verfügung zu stellen,
falls nicht im Aufführungsvertrag abweichende urheberrechtliche
Vereinbarungen vorgesehen und in der Folge getroffen sind.“


Mit vorzüglicher Hochachtung
[Unterschrift]


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