Zu Ihrer Beschwerde vom 14. Juli 1931:


Unsere eingehendsten Erhebungen über die Beschwerde Ihres
Klienten Herrn Karl Kraus ergaben in erster Linie, dass diese be
klagte Verzögerung bei der versuchten fernmündlichen Aufgabe
eines Telegrammes am 8. Juli l.J. auf technische Ursachen zurück
zuführen ist, welche bedauerlicherweise im vorliegenden Falle das
Versagen des Rückrufes zur Folge hatten, sodass eine längere Pause
entstand, bis es einer Beamtin der fernmündlichen Telegrammver
mittlungsstelle nach wiederholten, vergeblichen Rückrufen gelang,
eine Verbindung mit dem Teilnehmer auf ihrem Arbeitsplatze herzu
stellen.


Keineswegs liegt aber nach unseren Untersuchungen ein Ver
schulden der Beamtin an der beklagten Verzögerung vor. Auch eine
Verletzung des dienstlichen Umganges des betreffenden Aufsichts
organes konnten wir nicht feststellen.


Dagegen hat unser an dem Vorfalle beteiligtes Beamten
personal allgemein die ausserordentliche Erregtheit des Teilnehmers,
Herrn Karl Kraus wahrgenommen.


Wir haben den vorliegenden Fall zum Anlass genommen,
versuchsweise eine technische Anordnung einzuführen, welche eine
länger andauernde Unterbrechung bei Versagen des Rückrufes ver
hindern soll.


Für den Präsidenten:
Ing. Krause.
[Unterschrift]


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