Zu
Ihrer Beschwerde vom 14. Juli 1931:
Unsere eingehendsten
Erhebungen über die Beschwerde Ihres
Klienten Herrn Karl Kraus
ergaben in erster Linie, dass diese be
klagte Verzögerung bei der
versuchten fernmündlichen Aufgabe
eines Telegrammes am 8. Juli
l.J. auf technische Ursachen zurück
zuführen ist, welche
bedauerlicherweise im vorliegenden Falle das
Versagen des Rückrufes zur
Folge hatten, sodass eine längere Pause
entstand, bis es einer Beamtin der fernmündlichen Telegrammver
mittlungsstelle nach
wiederholten, vergeblichen Rückrufen gelang,
eine Verbindung mit dem
Teilnehmer auf ihrem Arbeitsplatze herzu
stellen.
Keineswegs liegt aber nach
unseren Untersuchungen ein Ver
schulden der Beamtin an der beklagten Verzögerung vor. Auch eine
Verletzung des dienstlichen
Umganges des betreffenden Aufsichts
organes konnten wir nicht
feststellen.
Dagegen hat unser an dem
Vorfalle beteiligtes Beamten
personal allgemein die
ausserordentliche Erregtheit des Teilnehmers,
Herrn Karl Kraus
wahrgenommen.
Wir haben den vorliegenden
Fall zum Anlass genommen,
versuchsweise eine technische Anordnung einzuführen, welche eine
länger andauernde
Unterbrechung bei Versagen des Rückrufes ver
hindern soll.
Für den Präsidenten:
Ing. Krause.
[Unterschrift]