Sehr verehrter Herr Kraus!


Von dem Herrn Kollegen Dr. Katz erhalte ich das
folgende Schreiben. Ich halte es für praktisch, dass Sie, wenn es
Ihre Zeit erlaubt, die Sache mit ihm gleich direkt besprechen.


Mit besten Grüssen und dem Ausdrucke der
Verehrung


Ihr ergebener


Dr. Willy Katz, Rechtsanwalt, Berlin, 17. September 1931.


Herrn
Rechtsanwalt Dr. Oskar Samek,
Wien, I.Schottenring 14.


Sehr verehrter Herr Kollege!


Zu Ihrem freundlichen Schreiben vom 7. September 1931 erlaube
ich mir, zu erwidern, dass die Dreimonatsfrist zur Einbringung der
Klage gegen Herrn Rowohlt noch nicht verjährt ist, und eine Verjäh
rung für die nächste Zeit auch noch nicht zu befürchten ist. Ich ha
be die Privatklage gegen Ludwig am 21. August ds. Js. eingebracht
und habe darin erwähnt, dass die Kenntnis der beleidigenden Stellen
erst „kürzlich“ zur Kenntnis des Herrn Kraus gelangt sei. Ein Gegen
beweis in der Richtung, dass der Privatkläger diese Kenntnis erheb
lich früher besessen habe, ist doch wohl nicht zu befürchten; daher
ist m.E. zur Erweiterung der Klage gegen R. noch Zeit genug.


Inzwischen habe ich mit dem Schriftsteller von Radecki, der
zu dem engeren Freundeskreis von Herrn Kraus gehört, gesprochen und


dabei erfahren, dass Rowohlt sich sogar häufig vor vielen Ohren
rühme, er lese die Bücher seines Verlages nicht. Daher ist wohl in
der Tat ein derartiger Einwand zu erwarten.


Sollte sich Herr Kraus zur Erhebung der Klage auch
gegen R. entschliessen, so ist mit m.E. bis zum 15. Oktober, evtl.
sogar bis zum 1. November ds. Js. Spielraum hierfür vorhanden.


Mit herzlichen Grüssen und vorzüglicher
kollegialer Hochachtung
Ihr ergebener
Dr. Willy Katz.


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