Sehr verehrter Herr Kraus!
Von dem Herrn Kollegen Dr. Katz erhalte
ich das
folgende Schreiben. Ich halte es für praktisch, dass Sie, wenn es
Ihre Zeit erlaubt, die Sache mit
ihm gleich direkt besprechen.
Mit besten Grüssen und dem
Ausdrucke der
Verehrung
Ihr ergebener
Dr. Willy Katz,
Rechtsanwalt, Berlin, 17. September 1931.
Herrn
Rechtsanwalt Dr. Oskar Samek,
Wien, I.Schottenring 14.
Sehr verehrter Herr Kollege!
Zu Ihrem freundlichen Schreiben vom 7. September 1931 erlaube
ich mir, zu erwidern, dass die
Dreimonatsfrist zur Einbringung der
Klage gegen Herrn Rowohlt noch nicht verjährt ist, und eine Verjäh
rung für die
nächste Zeit auch noch nicht zu befürchten ist. Ich ha
be die Privatklage gegen Ludwig am 21.
August ds. Js. eingebracht
und
habe darin erwähnt, dass die Kenntnis der beleidigenden Stellen
erst „kürzlich“ zur Kenntnis des Herrn Kraus
gelangt sei. Ein Gegen
beweis in der Richtung, dass
der Privatkläger diese Kenntnis erheb
lich früher besessen habe, ist
doch wohl nicht zu befürchten; daher
ist m.E. zur Erweiterung der
Klage gegen R. noch Zeit genug.
Inzwischen habe ich mit dem
Schriftsteller von Radecki, der
zu dem engeren Freundeskreis
von Herrn Kraus
gehört, gesprochen und
dabei erfahren, dass Rowohlt sich sogar häufig vor vielen Ohren
rühme, er lese die Bücher
seines Verlages nicht. Daher ist wohl in
der Tat ein derartiger Einwand
zu erwarten.
Sollte sich Herr Kraus zur
Erhebung der Klage auch
gegen
R. entschliessen, so ist mit m.E. bis zum 15. Oktober,
evtl.
sogar bis zum 1.
November ds. Js. Spielraum hierfür vorhanden.
Mit herzlichen Grüssen und
vorzüglicher
kollegialer
Hochachtung
Ihr
ergebener
Dr. Willy Katz.