Sehr geehrter Herr Kraus!


Am 12. ds.Mts. wurde mir das Urteil in
dieser Sache zugestellt. Die Berufungsfrist läuft daher am 26.
ds. ab. Da ich annehme, dass Sie längstens am 23. oder 24. nach
Wien zurückkommen, so werde ich die Berufung vorbereiten und
erst nach Ihrer Rückkehr abschicken, damit wir noch Einiges
besprechen können, wenn Sie dies wünschen. Sollte meine An
nahme über Ihre Rückkehr unrichtig sein, so bitte ich, mir
dies mitzuteilen und ich könnte dann Ihnen noch rechtzeitig
einen Entwurf der Berufung einsenden.


Ich bin mit herzlichen Grüssen und mit
dem Ausdruck der Verehrung


Ihr ergebener


1 Beilage.


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