Sehr geehrter Herr Kraus!
Am 12. ds.Mts. wurde mir das
Urteil in
dieser Sache zugestellt. Die
Berufungsfrist läuft daher am 26.
ds. ab. Da ich annehme, dass
Sie längstens am 23. oder 24. nach
Wien zurückkommen, so werde ich die Berufung vorbereiten und
erst nach Ihrer Rückkehr
abschicken, damit wir noch Einiges
besprechen können, wenn Sie
dies wünschen. Sollte meine An
nahme über Ihre Rückkehr
unrichtig sein, so bitte ich, mir
dies mitzuteilen und ich
könnte dann Ihnen noch rechtzeitig
einen Entwurf der Berufung
einsenden.
Ich bin mit herzlichen
Grüssen und mit
dem Ausdruck
der Verehrung
Ihr ergebener