Sehr geehrter Herr Kollege!


In dieser Sache erhalte ich heute den abschriftlich
anliegenden Schriftsatz des Gegners vom 9. März 1932. Der
Einstellungsbeschluss des Amtsgerichts vom 13. Januar 1932
ist mir, lt. meinen Akten, am 9. Februar 1932 zugegangen. Nach
Ihrem Schreiben vom 10. Februar 1932 ist Herrn Kraus der
gleiche Beschluß am 9. Februar 1932 zugestellt. Hat Herr Kraus, wie
Herr Landsberg behauptet, von ihm direkt eine Ausfertigung
des Beschlusses am 17. Februar 1932 erhalten? Auf die sach
lichen Ausführungen des Schriftsatzes möchte ich nur ganz
kurz erwidern, da L. ja nur längst Vorgebrachtes aufwärmt,
und ich in meiner sofortigen Beschwerde vom 15. Februar ds.Js.,
sowie vorher am 25. Januar 1932, hierzu Stellung genommen
habe. Ich bitte, mir freundlichst Ihre Ansicht mitteilen
zu wollen.


Mit herzlichen Grüssen
ganz ergebenst
Katz


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