Sehr geehrte Herren!
Auf Ihr Schreiben vom 14. März habe ich
Ihnen das Folgende zu
antworten:
Sie haben die schon in den
ursprünglichen
Vertrag aufgenommene Verpflichtung, den Bühnen mitzuteilen,
dass Aenderungen im Text
oder in der Musik nicht ohne Zustimmung
des Herrn Karl Kraus vorgenommen werden dürfen, niemals erfüllt.
Sie haben dies auch nicht
getan, nachdem Sie ausdrücklich zuge
sagt hatten, dies auf
unseren ausdrücklichen Wunsch auf Grund
der Berliner Erfahrungen für
alle künftigen Bühnenverträge vor
zunehmen.
Abgesehen von der Unmöglichkeit
dieses
persönlichen Verh
ä
a
lt
nisses
ens
, ist durch diese Unterlassung die
Verletzung des Vertrages evident
geworden.
Ich fordere Sie auf binnen 14
Tagen alle
notwendigen Schritte
zu unternehmen, um sowohl die Essener- wie
die Prager-Bühnen zu zwingen, die vertrags- und
urheberrechtswidrig
vorgenommenen Aenderungen rückgängig zu machen und dem Werk wieder
die Gestalt zu geben, die ihm der Textautor
bestimmt hat.
Was Essen betrifft, so ist schon der Wider-
spruch zwischen der
Ausrede des Telegramms und dem im offiziel
len Programm mit förmlichen
Stolz mitgeteilten Sachverhalt offen
bar. Das in meinem Brief vom 11. berührte Problem, ob Ihr Herr
Dr. Heinsheimer am 5. März, nämlich im Zeitpunkt unseres
Gespräches,
von dem
Essener Geständnis bereits gewusst hatte (was wir noch
immer bezweifeln), bedarf
einer direkten Stellungnahme, damit
Ihr freundliches Anbot, ob
Herr Kraus wünsche, dass Sie ihm
persönlich über die Berliner
Verhandlungen berichten, beant
wortet werden kann.
Was Ihren Wunsch betrifft,
eine Bestätigung
zu erhalten,
dass Herr Karl Kraus mit der Lösung des
Vertrages
mit der Städtischen Oper in Berlin einverstanden ist, so wird
dieses Einverständnis
selbstverständlich gerne erteilt, da ja
die Lösung auf seinen
ausdrücklichen Wunsch erfolgt ist, und
auf sämtliche Bühnen
Deutschlands und Oesterreichs ausgedehnt.
Er erklärt in aller Form,
dass er es satt hat, sich von
Dilettanten in seinem geistigen Recht verkürzen zu lassen, in
jedem einzelnen Fall, in dem
es geschieht, seine Zeit und Arbeit
an die Bereinigung vergeuden
zu müssen und auch noch die persönliche
Manierlosigkeit einer von
dem
ihm
nach Gebühr eingeschätzten Theater
bürokratie hinzunehmen. Es
ist sein sehnlichster Wunsch, ein Verhältnis
zu lösen, das ihm nicht nur
nicht gegen die Beeinträchtigung
der
gegenständlichen
künstlerischen Arbeit schützt, sondern auch
durch die Notwendigkeit der
jedesmaligen Remedur in seiner sonsti
gen Arbeit beeinträchtigt.