Sehr geehrter Herr Doktor!
In umgehender Erledigung
Ihres Schreibens vom
30. März teilen wir
Ihnen mit, dass mir bereits am 22. März
gegen die Bühnen in Essen und Prag eingeschritten sind. Die
vom Verlag der „Fackel“ in seinem Schreiben vom 29. März ge
stellte Frist von 8 Tagen
für dieses Einschreiten ist also
schon eingehalten. Die Antwort der Prager
Bühne haben wir dem
Verlag der „Fackel“ bereits zugestellt. Sollte zur
beweis
kräftigen Darlegung das Original des Prager Briefes
gewünscht
werden, so
steht es selbstverständlich zur Verfügung. Durch
die Erklärung der Prager Bühne ist also die
Wiederherstellung
des
Textes festgestellt und damit die Forderung des Verlagsder
„Fackel“ erfüllt.
Die Essener Bühne hat auf unser Schreiben
vom 22. März
noch
nicht geantwortet. Mit Rücksicht auf die Osterfeiertage
halten wir es für
angemessen, bis Montag, den 4. April, die
Antwort der Essener Bühne abzuwarten. Sollte bis zu diesem
Datum keine befriedigende
Antwort aus Essen eingelaufen sein,
so werden wir die Forderung
unseres Briefes vom 22. März:
„Bei weiteren Aufführungen des
Werkes jede Änderung
in Text oder Musik,
sowie Kürzungen, soweit sie
nicht von Herrn Karl Kraus bewilligt sind, zu unter
lassen und
uns dieses Schreiben unter Abgabe einer
entsprechenden Erklärung
freundlichst umgehend
bestätigen zu wollen.“
durch eingeschriebenen Brief
wiederholen und in diesem
Brief zugleich mitteilen, dass wir für den Fall, dass
nicht innerhalb einer Woche
die geforderte Erklärung
in
einwandfreier Weise abgegeben wird, die Angelegenheit
dem Bühnenschiedsgericht
übergeben werden.
Was die achttägige Frist
„für die
Wiedergutmachung
der
Schäden, die wir in unserem eigenen Wirkungskreise,
nämlich durch die Art
des Verfahrens mit dem Material des
Notentextes bewirkt
haben“ anlangt, so teilen wir mit,
dass wir soeben das
Notenmaterial von der Ravag zurück
erhalten haben.
Es wird nun nicht nur auf Grund dieses bei
der gestrigen Aufführung
benützten Materiales, sondern
überdies durch ganz genaue Vergleichung des Notentextes
mit dem gedruckten Textbuch
der Notentext in sämtlichen
Auszügen richtiggestellt. Ein solcher korrigierter Auszug
geht wie bereits mitgeteilt,
dann nach Essen. Für eventuelle
weitere Aufführungen wird
ausschliesslich das so korrigierte
und in vollständige
Übereinstimmung mit dem Textbuch ge
brachte Notenmaterial
verwendet.
Wir haben damit die in dem
Schreiben vom 29. März
gestellten Fristen erfüllt.
Mit vorzüglicher
Hochachtung
[Unterschrift]