Madame l’archiduc


Sehr geehrter Herr Doktor!


In umgehender Erledigung Ihres Schreibens vom
30. März teilen wir Ihnen mit, dass mir bereits am 22. März
gegen die Bühnen in Essen und Prag eingeschritten sind. Die
vom Verlag der „Fackel“ in seinem Schreiben vom 29. März ge
stellte Frist von 8 Tagen für dieses Einschreiten ist also
schon eingehalten. Die Antwort der Prager Bühne haben wir dem
Verlag der „Fackel“ bereits zugestellt. Sollte zur beweis
kräftigen Darlegung das Original des Prager Briefes gewünscht
werden, so steht es selbstverständlich zur Verfügung. Durch
die Erklärung der Prager Bühne ist also die Wiederherstellung
des Textes festgestellt und damit die Forderung des Verlagsder „Fackel“ erfüllt.


Die Essener Bühne hat auf unser Schreiben vom 22. März
noch nicht geantwortet. Mit Rücksicht auf die Osterfeiertage
halten wir es für angemessen, bis Montag, den 4. April, die
Antwort der Essener Bühne abzuwarten. Sollte bis zu diesem
Datum keine befriedigende Antwort aus Essen eingelaufen sein,
so werden wir die Forderung unseres Briefes vom 22. März:


„Bei weiteren Aufführungen des Werkes jede Änderung
in Text oder Musik, sowie Kürzungen, soweit sie
nicht von Herrn Karl Kraus bewilligt sind, zu unter
lassen und uns dieses Schreiben unter Abgabe einer
entsprechenden Erklärung freundlichst umgehend
bestätigen zu wollen.“


durch eingeschriebenen Brief wiederholen und in diesem
Brief zugleich mitteilen, dass wir für den Fall, dass
nicht innerhalb einer Woche die geforderte Erklärung
in einwandfreier Weise abgegeben wird, die Angelegenheit
dem Bühnenschiedsgericht übergeben werden.


Was die achttägige Frist „für die Wiedergutmachung
der Schäden, die wir in unserem eigenen Wirkungskreise,
nämlich durch die Art des Verfahrens mit dem Material des
Notentextes bewirkt haben“ anlangt, so teilen wir mit,
dass wir soeben das Notenmaterial von der Ravag zurück
erhalten haben. Es wird nun nicht nur auf Grund dieses bei
der gestrigen Aufführung benützten Materiales, sondern
überdies durch ganz genaue Vergleichung des Notentextes
mit dem gedruckten Textbuch der Notentext in sämtlichen
Auszügen richtiggestellt. Ein solcher korrigierter Auszug
geht wie bereits mitgeteilt, dann nach Essen. Für eventuelle
weitere Aufführungen wird ausschliesslich das so korrigierte
und in vollständige Übereinstimmung mit dem Textbuch ge
brachte Notenmaterial verwendet.


Wir haben damit die in dem Schreiben vom 29. März
gestellten Fristen erfüllt.


Mit vorzüglicher Hochachtung
[Unterschrift]


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