Abschrift.
Sehr geehrter Herr Kollege!
Mit Beziehung auf Ihr Schreiben vom 30. April
und mein Antwortschreiben vom 3. Mai bin ich nunmehr in der
Lage, Ihnen Folgendes wegen
Auflösung des Vertrages unprä
judizierlich vorzuschlagen.
1.) Die Verträge „Archiduc“ und „Vert-Vert“
werden storniert.
2.) Hinsichtlich „Perichole“ wird ebenfalls
von der Universal-Edition und Herrn Karl Kraus die Stornierung
angestrebt, doch ist es hier
notwendig, erst die juristischen
Voraussetzungen dafür zu
schaffen, dass die Stornierung ohne
Verletzung Rechte Dritter
erfolgen könne.
Solange die Stornierung
bezüglich „Perichole“
nicht erfolgt ist, wird die
Universal Edition in alle even
tuell neu zu
schliessenden Bühnenvertriebsverträge die Klausel
aufnehmen, dass keinerlei
Aenderungen ohne Zustimmung des Herrn
Karl Kraus vorgenommen werden dürfen.
Die Universal Edition glaubt, dass in etwa
drei Monaten, also bis etwa
Ende August, die juristischen Vor
aussetzungen für eine
Stornierung auch dieses Vertrages von
ihr geschaffen werden
können. Bis dahin soll die Frage der
Stornierung in suspenso
belassen werden.
3.) Herr Karl Kraus und Herr Franz
Mittler er-
klären, dass sie nach
Durchführung der Stornierung aller drei
Verträge keine wie immer
gearteten Ansprüche an die UniversalEdition zu stellen
haben. Ebenso erklärt die Universal
Edition,
dass sie
nach Durchführung der Stornierung der drei Verträge
keine wie immer gearteten
Ansprüche an die Herren Karl Kraus
und Franz Mittler zu stellen habe.
Im Vorstehenden sind die
Grundzüge des Ueber
einkommens des zu schliessenden Vergleiches enthalten. Ich wie
derhole, dass von einer
vorsätzlichen oder auch nur fahrlässi
gen Nichteinhaltung des
Vertrages auf Seiten meiner Klientin
keine Rede sein kann. Die
Einfügung der von Herrn Karl Kraus
gewünschten Klausel in die
Verträge mit den Bühnen ist mit Rück
sicht auf die
Kartellverträge, wodurch den Bühnen Veränderungen
an den ihnen zur Aufführung
überlassenen Werken untersagt sind,
überflüssig, würde aber nach
meiner Ueberzeugung die meisten
Bühnen davon abhalten,
überhaupt Aufführungsverträge abzuschlies
sen.
Ich bedauere, dass im
gegenwärtigen Momente
die
Sache noch nicht definitiv zur Lösung gebracht werden kann,
glaube aber, dass die oben
dargestellten Grundzüge geeignet sind,
diese Lösung in absehbarer
Zeit, vielleicht noch früher als dies
oben angenommen wurde,
herbeizuführen.
Die Vergleichspunkte können
natürlich nur
alle
einheitlich angenommen oder abgelehnt werden.
Ihrer Rückäusserung
entgegensehend zeichnet
mit
kollegialer Hochachtung
Dr. Scheu m.p.