Vert-VertMadame l’archiducLa Périchole


Abschrift.


Sehr geehrter Herr Kollege!


Mit Beziehung auf Ihr Schreiben vom 30. April
und mein Antwortschreiben vom 3. Mai bin ich nunmehr in der
Lage, Ihnen Folgendes wegen Auflösung des Vertrages unprä
judizierlich vorzuschlagen.


1.) Die Verträge „Archiduc“ und „Vert-Vert
werden storniert.


2.) Hinsichtlich „Perichole“ wird ebenfalls
von der Universal-Edition und Herrn Karl Kraus die Stornierung
angestrebt, doch ist es hier notwendig, erst die juristischen
Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Stornierung ohne
Verletzung Rechte Dritter erfolgen könne.


Solange die Stornierung bezüglich „Perichole
nicht erfolgt ist, wird die Universal Edition in alle even
tuell neu zu schliessenden Bühnenvertriebsverträge die Klausel
aufnehmen, dass keinerlei Aenderungen ohne Zustimmung des Herrn
Karl Kraus vorgenommen werden dürfen.


Die Universal Edition glaubt, dass in etwa
drei Monaten, also bis etwa Ende August, die juristischen Vor
aussetzungen für eine Stornierung auch dieses Vertrages von
ihr geschaffen werden können. Bis dahin soll die Frage der
Stornierung in suspenso belassen werden.


3.) Herr Karl Kraus und Herr Franz Mittler er-
klären, dass sie nach Durchführung der Stornierung aller drei
Verträge keine wie immer gearteten Ansprüche an die UniversalEdition zu stellen haben. Ebenso erklärt die Universal Edition,
dass sie nach Durchführung der Stornierung der drei Verträge
keine wie immer gearteten Ansprüche an die Herren Karl Kraus
und Franz Mittler zu stellen habe.


Im Vorstehenden sind die Grundzüge des Ueber
einkommens des zu schliessenden Vergleiches enthalten. Ich wie
derhole, dass von einer vorsätzlichen oder auch nur fahrlässi
gen Nichteinhaltung des Vertrages auf Seiten meiner Klientin
keine Rede sein kann. Die Einfügung der von Herrn Karl Kraus
gewünschten Klausel in die Verträge mit den Bühnen ist mit Rück
sicht auf die Kartellverträge, wodurch den Bühnen Veränderungen
an den ihnen zur Aufführung überlassenen Werken untersagt sind,
überflüssig, würde aber nach meiner Ueberzeugung die meisten
Bühnen davon abhalten, überhaupt Aufführungsverträge abzuschlies
sen.


Ich bedauere, dass im gegenwärtigen Momente
die Sache noch nicht definitiv zur Lösung gebracht werden kann,
glaube aber, dass die oben dargestellten Grundzüge geeignet sind,
diese Lösung in absehbarer Zeit, vielleicht noch früher als dies
oben angenommen wurde, herbeizuführen.


Die Vergleichspunkte können natürlich nur
alle einheitlich angenommen oder abgelehnt werden.


Ihrer Rückäusserung entgegensehend zeichnet
mit kollegialer Hochachtung
Dr. Scheu m.p.