12. März 1932.
Dr.S/Fa.
G.Z. 5 U 87/32
An das
Strafbezirksgericht IWien.
Privatankläger: Karl Kraus, Schriftsteller in Wien III.,Hintere Zollamtsstrasse Nr.
3.
durch:
Beschuldigter: Hans Tabarelli, verantwortlicher
Redakteur des „Neuen Wiener
Journal“
WienI., Biberstrasse Nr. 5,
wegen Ehrenbeleidigung
begangen durch die Presse
1 fach
Anmeldung
der Berufung gegen das Urteil vom 9. März 1932.
Gegen das Urteil vom 9. März 1932 G.Z. 5 U
87/32 ergreife ich die Berufung
wegen vorliegender Nichtig
keitsgründe und wegen des Ausspruches über die Nebenstrafe;
nämlich, der Abweisung des
Antrages auf Verfall der Zeitungsnummer mit dem
inkriminierten Artikel und ersuche um
Zustellung
einer
Urteilsausfertigung an meinen Anwalt Dr. Oskar Samek
zum Zwecke der Ausführung der
Berufung.