Madame l’archiduc


Sehr geehrter Herr Kollege!


Ihre Zuschrift vom 30. Mai 1932 habe ich
Herrn Kraus zur Kenntnis gebracht. In der Anlage übersende
ich Ihnen die von ihm unterschriebenen Vollmachten.


Das Uebereinkommen vom 21. August 1931 zwi
schen der Universal-Edition A.G. in Wien als der seinerzeit
mit dem Vertrieb der Offenbach-Bearbeitungen von Karl Kraus
betrauten Verlagsgesellschaft und der Intendanz der Städtischen Bühnen in Essen ist lediglich in Vertretung des Ober
bürgermeisters von dem Beigeordneten Rientes unterfertigt.
Ich werde Ihnen in den nächsten Tagen eine Abschrift dieses
Uebereinkommens einsenden.


Zu ihrer Erwägung, ob nicht auch eine einst
weilige Verfügung gemäss § 935 C.P.O. beantragt werden soll,
ist das Folgende zu erwidern:


Die Essener städtischen Bühnen haben das
Stück vom Spielplan abgesetzt und das Material an die Universal-Edition bereits zurückgestellt. Ich glaube, dass da
durch schon theoretisch die Möglichkeit zur Beantragung einer
einstweiligen Verfügung wegfällt, da ja eine Gefahr, dass das
Stück in der entstellten Fassung aufgeführt wird, nicht mehr
besteht. Allerdings könnte man die einstweilige Verfügung
beantragen, wo nach deutschem Recht eine solche Gefährdung
nicht Voraussetzung derselben ist. Nach meinem Dafürhalten
musste man sich aber die Frage stellen, ob man die Essenerstädtischen Bühnen nicht dazu zwingen könnte, das Werk ohne
Entstellungen aufzuführen. Ich würde mich sehr interessieren,
was Sie darüber denken.


Ich zeichne mit vorzüglicher kollegialer
Hochachtung


N.S.
Herr Kraus lässt Ihnen bestens
danken und Sie herzlichst grüssen.


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Rekommandiert


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