Der Aufruf, 20.12.1933


Sehr geehrter Herr Doktor.


Ich bestätige den Empfang Ihrer gesch.
Zuschrift vom 20. l.M. in Angelegenheit Karl Kraus ca „Gegenangriff“ und teile höfl. mit, dass der Antrag auf Herausgabe
des Beschluss wegen der Berichtigung bereits gestern über
reicht wurde.


In der Angelegenheit gegen den „AUFRUF
übersende ich die Nummer vom 20. l.M. Auf Seite Nr. 197 ist die
Berichtigung aufgenommen. Die Stilisierung der Bemerkung,
dass das Gedicht ohne Genehmigung des Autors abgedruckt wor
den ist, widerspricht der Vereinbarung, die zwischen mir
und Dr. Bill getroffen wurde. Ich habe ihm mitgeteilt, HerrKraus sehe von der presserechtlichen Verfolgung wegen des
unbefugten Abdruckes, sowie von der Veröffentlichung der
Erklärung und Bezahlung des Sühnebetrages ab, verlange jedoch
die Aufnahme der Berichtigung mit dem Zusatze, dass das abge
druckte Gedicht ohne Genehmigung des Autors veröffentlicht
wurde. Von „Wert darauf legen“ war natürlich keine Rede
und es wurde auch nicht von „zehn Verszeilen“, sondern
von dem in der „Fackel“ erschienenen Gedichte gesprochen.


Ich erwarte die Weisungen des Herrn Kraus
betreffend die Ueberreichung der Klage gegen den Gegenangriff
und zeichne


mit vorzüglicher Hochachtung:
Dr. Turnovsky


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