Sehr geehrter Herr Kollege!
Zu diesem Teil Ihres Briefes vom 22. November 1933
möchte Herr Kraus, ehe er
sich über ein weiteres Vorgehen
entscheidet, vor allem Ihre Ansicht hören, ob man gegen die
vertragswidrig gebrauchten Worte,
dass „Herr Kraus Wert
darauf
legt“,
entweder zivilrechtlich oder etwa strafrechtlich, indem
man auf dem Standpunkt steht,
dass die Bedingung des Ausgleiches
nicht erfüllt worden ist, etwas machen kann.
Ferner erbittet Herr Kraus Ihre
Auskunft, ob Sie die
Berichtigung formell für in Ordnung
halten. Es fällt an derselben
auf, dass sie nicht an der gleichen Stelle erschienen ist, wie
der zu berichtigende Artikel, ferner dass sie in einen
Zusammen
hang mit
der Erklärung des unberechtigten Abdruckes gebracht
wurde und nicht als selbständige
Berichtigung. Aber selbst
wenn es
der Fall wäre, dass die Berichtigung in
ungesetzlicher
Form
veröffentlicht wurde, so wünscht Herr Kraus nicht, dass
Sie noch einmal erscheint,
sondern er würde hauptsächlich
wünschen, dass ein Hinweis darauf veröffentlicht wird, dass die
erste Stelle unrichtig war und
dass die Aufnahme der Erklärung,
es sei der Abdruck des Gedichtes ohne Genehmigung des Autors
erfolgt, eine Forderung des Herrn Kraus war,
der von ihr
die Aufgabe der
presserechtlichen Verfolgung wegen des unbefug
ten Abdruckes abhängig machte.
Ich zeichne, Ihrer Antwort
entgegensehend,
mit
vorzüglicher kollegialer Hochachtung