Sehr geehrter Herr Kollege!


Herr Kraus hat Ihr Schreiben vom29. Januar 1934 mit grossem Interesse zur Kenntnis genommen
und lässt Ihnen herzlichst danken. Er ersucht Sie, wenn es
Ihnen gelingt die Generalprokuratur zur Erhebung der Nich
tigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes zu veranlassen,
damit auch die Bitte zu verbinden, den Fall einer dring
lichen Behandlung zuzuführen, weil unterdessen eine neuer
liche Zeitungsnotiz Herrn Kraus veranlassen würde, eine Be
richtigung abzusenden, die jedoch gleichfalls nicht dem Ge
setz entspräche. Wenn die Ansicht des Beschwerdegerichtes
richtig wäre, dass eine Berichtigung nur dann möglich ist,
woferne die Ehre des Berichtigenden tangiert ist.


Ich zeichne mit dem Ausdruck vorzüglicher
kollegialer Hochachtung


als Ihr ergebener


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