Sehr geehrter Herr Kollege!
Herr Kraus hat
Ihr Schreiben vom29. Januar 1934 mit
grossem Interesse zur Kenntnis genommen
und lässt Ihnen herzlichst
danken. Er ersucht Sie, wenn es
Ihnen gelingt die Generalprokuratur zur Erhebung der Nich
tigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes zu veranlassen,
damit auch die Bitte zu
verbinden, den Fall einer dring
lichen Behandlung
zuzuführen, weil unterdessen eine neuer
liche Zeitungsnotiz Herrn Kraus
veranlassen würde, eine Be
richtigung abzusenden, die
jedoch gleichfalls nicht dem Ge
setz entspräche. Wenn die
Ansicht des Beschwerdegerichtes
richtig wäre, dass eine
Berichtigung nur dann möglich ist,
woferne die Ehre des
Berichtigenden tangiert ist.
Ich zeichne mit dem Ausdruck
vorzüglicher
kollegialer
Hochachtung
als Ihr ergebener
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