Sehr geehrter Herr Kollege!
Ihr freundliches Schreiben vom 14. März1935 bin ich erst
heute zu beantworten in der Lage, weil
durch die
Vorlesungstätigkeit und sonstige Arbeit des
Herrn K. eine
Konferenz unmöglich war. Soweit wir die Ange
legenheit telephonisch
besprechen konnten, kann ich Ihnen
berichten, dass Herrn K. und
mir der von der Gegenseite vor
geschlagene Wortlaut der
Erklärung sogar lieber ist, als
die seinerzeit von mir
angegebene Fassung, die nach einer
nur flüchtigen Information
in Krankheitstagen von mir
stilisiert war. Die Worte meiner Fassung „auf das Schwerste“
vermehren nämlich nicht den
moralischen Wert der Erklärung
sondern vermindern ihn, da dieser umso grösser ist, je
geringfügiger die
Beleidigung war. Nichtsdestoweniger hat
Herr K.
Bedenken, von dem einmal von der Gegenseite verlangten
Wortlaut abzugehen, weil
dies wie eine Unsicherheit aussehen
könnte. Darüber könnte man
aber vielleicht hinwegkommen, indem
man der Gegenseite
darlegt, dass man eben die von ihr vor
geschlagene Erklärung für
besser hält und aus welchem Grunde,
auch mit gef. Erwähnung des
Umstandes, dass Herr K., dem in
jedem Falle die einfache Zurückziehung am sympathischesten
ist, mir die Stilisierung in
den Tagen einer Erkrankung
überlassen hatte. Wenn Sie
meine Ansicht teilen, so würde
ich Sie also bitten, mit dem gegnerischen
Anwalt in Ver
bindung zu treten und ihm
die Mitteilung zu machen, dass
man in der oben dargelegten Erwägung
Vergleichsvorschlag
annimmt, resp. den abgeschlossenen Vergleich nicht widerruft.
Bei dieser Gelegenheit musste
auch eine mir leider
unterlaufene
unrichtige Stilisierung des letzten Satzes ver
bessert werden. Der letzte Satz
müsste heissen: „Wir be
dauern die beleidigenden Behauptungen und widerrufen sie.“
Indem ich Ihnen die besten
Grüsse und den Dank des
Herrn K.
übermittle und Sie auch selbst herzlichst grüsse,
zeichne ich
mit vorzüglicher kollegialer
Hochachtung
Ihr ergebener