Sehr geehrter Herr Doktor.
Meinem Briefe vom 28. d.M. habe ich noch fol
gendes nachzutragen:
In Sachen „Gegen-Angriff“ ist die Satisfaktions
erklärung in Nummer 39 vom 29.IX. d.J.
erschienen. Ich sende Ihnen
das betreffende Blatt ein. Die Ueberweisung der 200 Kč scheint
eine neue Frozzelei des Gegen-Angriff zu sein. Ich nehme nämlich
an, dass Dr. Kassowitz 270.– Kč zu Gunsten der Prager-Arbeitslosen
und mir 200 Kč überwiesen,
also die beiden Beträge vertauscht hat
und sich damit ausreden
wird, er habe sich geirrt. Mir liegt zwar
nichts an den 70 Kč, aber da
ich mir die Beträge, welche ich wohl
tätigen Zwecken zuwenden
will, von Herrn Dr. Kassowitz nicht vor
schreiben lasse,
werde ich, falls Herr Kraus nichts dagegen hat,
den aushaftenden Rest des
Kostenbetrages exekutiv eintreiben.
Heute hat meine Beamtin
beim Melantrich die
Auskunft erhalten, dass die Bücher des Fackelverlages nicht mehr
verkauft werden. Ich habe diese Tatsache protokollarisch nieder
gelegt, damit wir evtl. nach
Beendigung des ersten Prozesses den
Beweis für die
Schadenersatzansprüche vorbereitet haben.
In dem Schriftsatz gegen Melantrich
wäre noch zu Punkt 5 nachzu
tragen, dass eine einseitige
Kündigung eines zweiseitlich verbind
lichen Vertrages unzulässig ist.
Mit dem Ausdrucke vorzüglichster
Hochachtung
und besten Grüssen
Ihr ergebener:
Dr. Turnovsky