Sehr geehrter Herr Doktor.
In der Strafsache K.K. ca: Dr. FriedrichKassowitz / Gegenangriff /
dürfte Ihnen Herr
K. mitgeteilt haben,
dass
der Beschuldigte die Bedingungen des gemäss § 26 des Ehrenschutzgesetzes
herausgegebenen Gerichtsbeschlusses nur teil
weise erfüllt hat. Er hat es
abgelehnt, mir den Nachweis darüber
vorzulegen, dass er den
Sühnebetrag zu Gunsten der Arbeitslosen
der Hauptstadt Prag per 200 Kč bezahlt hat, ferner hat er auch
die zu bezahlenden Prozesskosten
per 270.– Kč nicht rechtzeitig,
nämlich in zwei Raten, deren letzte nach Ablauf der Leistungs
frist erlegt worden ist,
überwiesen.
Da es ja ausserordentlich
interessant
war,
festzustellen, ob und wann die den Arbeitslosen zugedachte
Summe erlegt worden ist,
habe ich bei Gericht den Antrag gestellt
der Angeklagte möge zur Vorweisung der Zahlungsbestätigung
über
diese 200 Kč
aufgefordert werden. Dieser Aufforderung hat er bis
her nicht entsprochen,
sodass ich allen Grund habe, anzunehmen,
dass er diesen Betrag bisher
überhaupt nicht bezahlt hat.
Da die Frist zur
Ueberreichung der
Anklageschrift Morgen abläuft und die vom Gerichte bestimmte
Satisfaktion nur dann für angemessen angesehen werden kann, wenn
alle Bedingungen des
Gerichtsbeschlusses erfüllt werden, habe
ich heute die Anklageschrift
verfasst und in dieser mit Nach
druck auf das Verhalten des
Angeklagten verwiesen. Ich werde
die Anklageschrift Morgen
überreichen lassen und wirklich neu
gierig, ob die Herren vom
Gegen-Angriff tatsächlich die Unver
frorenheit hatten, gerade
die Bedingung, 200.–– Kč für die Arbeitslo
sen zu erlegen, zu
ignorieren.
Betrifft: Gegen-Angriff
§ 1330 A.B.G.B.
Der durch das rechtskräftige Urteil angeordnete
Widerruf wurde in der heute erschienenen Nummer abgedruckt.
Ich schliesse diese Nummer bei. Unerhört finde
ich den Artikel Oesterreich – Hintergründe und
Perspektiven.
Die
Stupidität dieser Art von Presse ist wirklich unbegreiflich.
Betrifft: FACKEL-Auslieferungsvertrag / Kraus –
Melantrich /
Ich bestätige mit bestem
Danke den Empfang
Ihres frdl.
Schreibens vom 6. d.M. Ich habe die beglaubigten Ueber
setzungen jener
Korrespondenz, deren Vorlage der Melantrich-Verlag
deswegen abgelehnt hat, weil
sie an Münzer gerichtet war, bei
Gericht überreicht und mit dem Richter gesprochen. Dieser konnte
jedoch immer noch nicht über
alle Details orientiert sein, weil
die vom Melantrich vorzulegenden Uebersetzungen bei Gericht noch
nicht eingelangt sind. Ich
werde in einigen Tagen feststellen, ob
die Uebersetzungen schon im
Akte sind und dann nochmals versuchen,
mit dem Richter zu sprechen und ihn auf die einzelnen wichtigen
Punkte aufmerksam zu machen.
Er ist allerdings ein sehr verschlos
sener Mensch, der die
Parteien und deren Vertreter nur sehr ungern
an sich heranlässt und in
seinen Aeusserungen so vorsichtig ist,
dass man nie weiss, wie man
mit ihm daran ist. Vielleicht wird er
einen in Form eines
Beweisantrages gefassten vorbereitenden
Schriftsatz zulassen. Ich
werde dann nach dieser Rücksprache Ihr
frdl. Schreiben vom 6. d.M. meritorisch beantworten.
Inzwischen zeichne ich mit
besten Grüssen und
der Bitte,
mich auch Herrn
Kraus zu empfehlen,
in vorzüglicher Hochachtung Ihr
ergebener:
Dr. Turnovsky