Karl Kraus und die StaatshalunkenDer Sozialdemokrat


Sehr geehrter Herr Kollege!


Ich bitte Sie, die Freundlichkeit zu haben,
mir die folgende Rechtsfrage zu beantworten:


Herr K. hat die Absicht, wegen des blödsinnigen Abdruckes im ‚Sozialdemokrat‘, den einzusenden Sie die
Freundlichkeit hatten, durch den Verlag einen Brief schreiben
zu lassen, der Beleidigungen enthalten wird. Um die gericht
liche Zuständigkeit in Oesterreich herzustellen, wird in dem
Brief vermerkt sein, dass er von mehreren Personen gelesen
worden ist. Vor Abfassung des Briefes muss ich jedoch wissen,
wie es mit der Verfolgbarkeit desselben in der Tschechoslovakei
steht, ob dort ein Gerichtsstand für einen in Oesterreich auf
gegebenen, in die Tschechoslovakei adressierten Brief besteht,
und ob die in Oesterreich eingetretene Zuständigkeit des Ge
richtes durch die Kenntnisnahme des Briefes von mehreren Per
sonen auch in der Tschechoslovakei besteht, oder ob die Mög
lichkeit gegeben ist, dass dort eine Anklage lediglich vor der
politischen Behörde erhoben wird.


Indem ich Ihnen im voraus für Ihre Mühe
bestens danke und die besten Grüsse des Herrn K. übermittle,
zeichne ich, Sie selbst bestens grüssend,


mit vorzüglicher kollegialer
Hochachtung
Ihr ergebener


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