Sehr geehrter Herr Kollege!
Ich bitte Sie, die
Freundlichkeit zu haben,
mir
die folgende Rechtsfrage zu beantworten:
Herr K. hat die Absicht, wegen des blödsinnigen Abdruckes im ‚Sozialdemokrat‘, den
einzusenden Sie die
Freundlichkeit hatten, durch den Verlag
einen Brief schreiben
zu
lassen, der Beleidigungen enthalten wird. Um die gericht
liche Zuständigkeit in Oesterreich herzustellen, wird in dem
Brief vermerkt sein, dass er
von mehreren Personen gelesen
worden ist. Vor Abfassung des Briefes muss ich jedoch wissen,
wie es mit der
Verfolgbarkeit desselben in der Tschechoslovakei
steht, ob dort ein Gerichtsstand für einen in Oesterreich auf
gegebenen, in die Tschechoslovakei adressierten Brief besteht,
und ob die in Oesterreich eingetretene Zuständigkeit des Ge
richtes durch die
Kenntnisnahme des Briefes von mehreren Per
sonen auch in der Tschechoslovakei besteht, oder ob die Mög
lichkeit gegeben
ist, dass dort eine Anklage lediglich vor der
politischen Behörde erhoben
wird.
Indem ich Ihnen im voraus
für Ihre Mühe
bestens danke
und die besten Grüsse des Herrn K.
übermittle,
zeichne ich,
Sie selbst bestens grüssend,
mit vorzüglicher
kollegialer
Hochachtung
Ihr
ergebener