Sehr geehrter Herr Kollege!
Mit bestem Dank auch von
Seite des Herrn
K.
bestätige ich
Ihnen den Empfang Ihres freundlichen Schreibensvom 11.
Dezember 1935, mit den beigeschlossenen Entwürfen der
Presseklage gegen Dr. Strauss und der
Ehrenbeleidigungsklagegegen Dr. Schwelb. Ich sende Ihnen je ein Exemplar dieser
Ent
würfe mit
den mit roter Tinte vermerkten Verbesserungswünschen
des Herrn K. zurück.
In der Presseklage gegen Dr. Strauss möchte
Herr K. die Worte „lächerlich zu machen“ eliminiert wissen, wenn
sie nicht in Anlehnung an den
Gesetzestext unbedingt erforderlich
sind, auch meint er, dass man
nicht mit Recht diese Ehrenbelei
digungen als Tatsachenbehauptungen bezeichnen könne, sondern als
Schmähungen und überlässt es
Ihnen, wenn es nicht der gesetzli
chen Formulierung widerspricht, den Satz zu ändern, in der
Ehrenbeleidigungsklage gegen Dr. Schwelb
habe ich eine solche
Aenderung
selbst vorgenommen, die jedoch nur als Vorschlag auf
zufassen ist, und ich
bitte Sie, falls gegen meine Textierung
irgend ein Bedenken besteht, die
Aenderung anders zu fassen.
Herr K. gibt Ihnen auch zu
bedenken, ob mit
der
Einbringung der Klage gegen Dr. Strauss, bei welcher man
ja
einen ähnlichen
Beweisantrag zu erwarten hat wie bei der ersten
Klage, nicht zugewartet
werden soll, bis die Entscheidung über
den Delegierungsantrag
herausgekommen ist, da er die Absicht
hat, falls der absurde
Beweisantrag mit der Vorlesung von
ca. 2000 Seiten seiner Werke
nicht zurückgewiesen wird, die
Klage mit einer entsprechenden Begründung zurückzuziehen und
die Ungeheuerlichkeit des
Falles vor das eigene und geeignete
Forum zu bringen. Sollte
allerdings vor Ablauf der subjektiven
Verjährungszeit die
Entscheidung des Obergerichtes noch
nicht
erflossen oder noch
nicht rechtskräftig sein, so müsste man wohl
die zweite Klage einbringen
und sie dann auch zurückziehen.
Allerdings wird dieser Plan
des Herrn K.
noch einer genauen Be
sprechung bedürfen, die jedoch erst nach der Entscheidung über
den Delegierungsantrag
vorgenommen werden kann. Für den Prozess
gegen Dr. Schwelb fürchte ich ja die Möglichkeit eines solchen
Verschleppungsmanövers und
dessen Duldung weniger, ich wäre
Ihnen aber sehr verbunden,
wenn Sie mir Ihre Ansicht darüber
mitteilten.
Indem ich Ihnen die
herzlichsten Grüsse des
Herrn K.
übermittle und Sie auch selbst bestens grüsse, bin ich
mit vorzüglicher kollegialer
Hochachtung
Ihr ergebener
2
Beilagen.