Sehr geehrter Herr Kollege!


Mit bestem Dank auch von Seite des Herrn K.
bestätige ich Ihnen den Empfang Ihres freundlichen Schreibensvom 11. Dezember 1935, mit den beigeschlossenen Entwürfen der
Presseklage gegen Dr. Strauss und der Ehrenbeleidigungsklagegegen Dr. Schwelb. Ich sende Ihnen je ein Exemplar dieser Ent
würfe mit den mit roter Tinte vermerkten Verbesserungswünschen
des Herrn K. zurück.


In der Presseklage gegen Dr. Strauss möchte
Herr K. die Worte „lächerlich zu machen“ eliminiert wissen, wenn
sie nicht in Anlehnung an den Gesetzestext unbedingt erforderlich
sind, auch meint er, dass man nicht mit Recht diese Ehrenbelei
digungen als Tatsachenbehauptungen bezeichnen könne, sondern als
Schmähungen und überlässt es Ihnen, wenn es nicht der gesetzli
chen Formulierung widerspricht, den Satz zu ändern, in der
Ehrenbeleidigungsklage gegen Dr. Schwelb habe ich eine solche
Aenderung selbst vorgenommen, die jedoch nur als Vorschlag auf
zufassen ist, und ich bitte Sie, falls gegen meine Textierung
irgend ein Bedenken besteht, die Aenderung anders zu fassen.


Herr K. gibt Ihnen auch zu bedenken, ob mit
der Einbringung der Klage gegen Dr. Strauss, bei welcher man ja
einen ähnlichen Beweisantrag zu erwarten hat wie bei der ersten
Klage, nicht zugewartet werden soll, bis die Entscheidung über
den Delegierungsantrag herausgekommen ist, da er die Absicht
hat, falls der absurde Beweisantrag mit der Vorlesung von
ca. 2000 Seiten seiner Werke nicht zurückgewiesen wird, die
Klage mit einer entsprechenden Begründung zurückzuziehen und
die Ungeheuerlichkeit des Falles vor das eigene und geeignete
Forum zu bringen. Sollte allerdings vor Ablauf der subjektiven
Verjährungszeit die Entscheidung des Obergerichtes noch nicht
erflossen oder noch nicht rechtskräftig sein, so müsste man wohl
die zweite Klage einbringen und sie dann auch zurückziehen.
Allerdings wird dieser Plan des Herrn K. noch einer genauen Be
sprechung bedürfen, die jedoch erst nach der Entscheidung über
den Delegierungsantrag vorgenommen werden kann. Für den Prozess
gegen Dr. Schwelb fürchte ich ja die Möglichkeit eines solchen
Verschleppungsmanövers und dessen Duldung weniger, ich wäre
Ihnen aber sehr verbunden, wenn Sie mir Ihre Ansicht darüber
mitteilten.


Indem ich Ihnen die herzlichsten Grüsse des
Herrn K. übermittle und Sie auch selbst bestens grüsse, bin ich


mit vorzüglicher kollegialer Hochachtung
Ihr ergebener


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