Sehr geehrter Herr Doktor!
Ich bestätige dankend den
Empfang Ihres frdl.
Schreibens vom 15. d.M. Ich werde bei der nächsten
Hauptverhand
lung selbstverständlich mit allem Nachdrucke auf die Art der Be
weisführung durch die Gegenseite hinweisen und den Inhalt der
Aeusserung zum
Delegierungsantrage soweit als möglich heranziehen.
Ich rechne damit, dass die
Gegenpartei neue Beweisanträge
stellen
wird und nehme
an, dass diesmal zum Beweis über die Gesinnungs
änderung Zeugen beantragt
werden dürften. Ich werde mich selbst
verständlich gegen die
Zulassung der Zeugen verwahren und darauf
hinweisen, dass die von der
Gegenpartei behaupteten Tatsachen
überhaupt nicht durch Zeugen
bewiesen werden können, weil es sich
um Behauptungen handelt, die
auf der Auffassung über den Inhalt
der Publikationen des Privatklägers basieren, also um Ansichten
und nicht um Tatsachen.
Leider kann ich nicht dafür garantieren,
dass das Gericht diesmal endlich einsehen wird, worum es sich
han
delt und
dem Gegner nicht wiederum auf seine Anträge
hereinfällt.
Ich bitte Sie, sehr geehrter
Herr
Doktor, HerrnKraus meine besten
Grüsse zu übermitteln und bin mit dem Ausdrucke
der vorzüglichsten
Hochachtung
Ihr ergebener
Dr. Turnovsky