Karl Kraus gegen das Prager-Blatt „Sozialdemokrat“


Sehr geehrter Herr Kollege!


Als der beiliegende Brief bereits fertig
war, kam der Ihrige vom 28. April 1936 mit der ausgezeichneten
Nichtigkeitsbeschwerde. Ich kann sie leider Herrn K. nicht recht
zeitig zeigen, da er heute früh, wie Sie ja aus meinem Brief vongestern wissen, nach Brünn gefahren ist. Ich für meine Person
hätte diesem Brief und dem beiliegenden nichts mehr hinzuzufügen,
als dass ich noch einmal empfehle, darauf hinzuweisen, dass der
geschlossene Vergleich einen ganz bestimmten Artikel, der datums
mässig bezeichnet wurde, zum Gegenstand hatte, woraus implicite
hervorgeht, dass sich der Vergleich nicht auf die anderen Beleidi
gungen bezieht. Vielleicht billigen Sie auch meine Argumentation,
mit der der verantwortliche Redakteur nur dann aus dem Aufgeben der
Verfolgung gegen den Täter für sich einen Strafausschliessungsgrund
ableiten könnte, wenn die Identität des Täters für beide Beleidi
gungen feststünde. Ich halte auch die Tatsache, dass der Richter
selbst in seiner Begründung unbewusst immer wieder mit Argumenten
kommt, die nur für den Fall der gegenseitigen Klagen logisch sind,
nicht für unwesentlich für die Entscheidung.


Indem ich Sie noch einmal herzlichst grüsse
und Ihnen besten Erfolg wünsche, bin ich mit vorzüglicher kollegialer


Hochachtung
Ihr ergebener


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