Sehr geehrter Herr Doktor.


Ich bestätige den Empfang Ihrer
beiden frdl. Briefe vom 29. d.M. und bitte zur Kenntnis zu nehmen,
dass ich die Nichtigkeitsbeschwerde heute überreicht und die in
Ihren letzten Briefen enthaltenen Argumente entsprechend verwen
det und in den Text eingefügt habe. Ich bitte daher, die Ihnen
eingesendete Uebersetzung der Beschwerde, die wie ich erst nach ihrer
Absendung feststellen konnte, einige sinnstörende Schreibfehler
und zahlreiche stilistische Mängel enthält, zu kassieren, da der
Inhalt des Schriftsatzes ohnehin abgeändert wurde. Ich werde Ihnen
für Ihre Akten eine abgeänderte Uebersetzung einsenden.


Für die Uebersendung des Durchschlages
des Briefes an das Prager Tagblatt danke ich Herrn K. und Ihnen
herzlichst. Ich habe dieses Kleinod satirischer Kunst mit grossem
Genusse gelesen. Die Rücksendung wird erfolgen, bis ich den Brief
Herrn Fischer zeigen kann, resp. nachdem ich ihn Herrn F. gezeigt
haben werde.


Die Uebersetzungen der Nichtigkeitsbe
schwerde und der Berufungsmitteilung in Sachen Melantrich werde
ich Ihnen allerdings in den nächsten Tagen nicht einsenden können,
da ich vorher einige unaufschiebbare Arbeiten erledigen muss.


Zu der Berichtigungsangelegenheit
Sozialdemokrat möchte ich nochmals bemerken, dass ich diesem Blatte
eine zweite abgeänderte Berichtigung nicht einsenden kann und dass
ich Ihre Bemerkung über die Abänderung der Berichtigung so verstehe,
dass diese Abänderung vorgenommen werden könnte, wenn das Gericht
im Verfahren nach § 14 der Pressgesetznovelle finden sollte, dass
die verlangte Berichtigung den Vorschriften des § 11 Abs. 1 zweiterSatz nicht entspricht und den Vorschlag auf Veröffentlichung einer
abgeänderten Fassung der Berichtigung macht. Die I i n diesem Falle zu
tragenden Kosten können wir ruhig auf uns nehmen, da sie den Be
trag von 150 Kč nicht überschreiten werden. Ob das Gericht nicht
eine Fassung vorschlagen wird, die Herrn K. nicht befriedigen kann,
oder wird, kann ich allerdings nicht voraussagen. Eben mit Rück
sicht auf diese Möglichkeit wäre zu erwägen, ob man sich nicht nur
mit der Ueberreichung der Ehrenbeleidigungsklage begnügen und auf
diese beschränken sollte. Ich erbitte mir dazu Ihre Rückäusserung
und bin mit besten Grüssen an Herrn K. und Sie und dem Ausdrucke


der vorzüglichsten Hochachtung
ergebener:
Dr. Turnovsky


KrausSozialdemokrat
2. MAI 1936