Sehr geehrter Herr Doktor.
Ich bestätige den Empfang
Ihrer
beiden frdl. Briefe
vom 29. d.M. und bitte zur Kenntnis zu nehmen,
dass ich die Nichtigkeitsbeschwerde heute überreicht und die in
Ihren letzten Briefen
enthaltenen Argumente entsprechend verwen
det und in den Text
eingefügt habe. Ich bitte daher, die Ihnen
eingesendete Uebersetzung
der Beschwerde, die wie ich erst nach ihrer
Absendung feststellen
konnte, einige sinnstörende Schreibfehler
und zahlreiche stilistische
Mängel enthält, zu kassieren, da der
Inhalt des Schriftsatzes
ohnehin abgeändert wurde. Ich werde Ihnen
für Ihre Akten eine
abgeänderte Uebersetzung einsenden.
Für die Uebersendung des
Durchschlages
des Briefes an das Prager
Tagblatt danke ich Herrn K. und
Ihnen
herzlichst. Ich habe
dieses Kleinod satirischer Kunst mit grossem
Genusse gelesen. Die Rücksendung
wird erfolgen, bis ich den Brief
Herrn Fischer zeigen kann, resp. nachdem ich ihn Herrn F. gezeigt
haben
werde.
Die Uebersetzungen der
Nichtigkeitsbe
schwerde und der Berufungsmitteilung in Sachen Melantrich werde
ich Ihnen allerdings in den nächsten Tagen nicht einsenden können,
da ich vorher einige
unaufschiebbare Arbeiten erledigen muss.
Zu der
Berichtigungsangelegenheit
Sozialdemokrat möchte ich nochmals bemerken, dass ich diesem
Blatte
eine zweite abgeänderte
Berichtigung nicht einsenden kann und dass
ich Ihre Bemerkung über die
Abänderung der Berichtigung so verstehe,
dass diese Abänderung vorgenommen
werden könnte, wenn das Gericht
im Verfahren nach § 14 der Pressgesetznovelle finden sollte, dass
die verlangte Berichtigung den Vorschriften des § 11
Abs. 1 zweiterSatz nicht
entspricht und den Vorschlag auf Veröffentlichung einer
abgeänderten Fassung der
Berichtigung macht. Die
I
i
n diesem Falle zu
tragenden Kosten können wir ruhig auf uns nehmen, da sie den Be
trag von 150 Kč nicht
überschreiten werden. Ob das Gericht nicht
eine Fassung vorschlagen wird,
die Herrn K. nicht befriedigen kann,
oder wird, kann ich allerdings
nicht voraussagen. Eben mit Rück
sicht auf diese Möglichkeit wäre
zu erwägen, ob man sich nicht nur
mit der Ueberreichung der Ehrenbeleidigungsklage begnügen und auf
diese beschränken sollte. Ich
erbitte mir dazu Ihre Rückäusserung
und bin mit besten Grüssen an Herrn K. und Sie und dem Ausdrucke
der vorzüglichsten
Hochachtung
ergebener:
Dr. Turnovsky
Kraus – Sozialdemokrat
2. MAI 1936