Prager Tagblatt


Sehr geehrter Herr Kollege!


Herr K. und ich haben die von Ihnen vorge
schlagene Berichtigung an das „Prager Tagblatt“ nach allen
Richtungen hin betrachtet, finden aber keinen Ausweg, aus der
Negierung des „angetreten“, das doch im Gegenteil zu bejahen
wäre und ein „wahr ist“ erfordern würde, gesetzmässig herauszu
kommen. Es würde sich demnach empfehlen, anstatt einer Berichti
gung dem Blatt eine Erklärung vorzuschreiben, die grösstenteils
berichtigenden Inhaltes ist, und ihm anzudrohen, für den Fall
der Nichtveröffentlichung die Ehrenbeleidigungsklage einzubrin
gen. Dieser ganze Vorgang wäre freilich nur möglich, wenn man
sicher wüsste, dass die Angelegenheit im Ernstfall nicht vor den
gewissen Senat kommt, oder wenn dieser Senat durch einen Ablehnungs
antrag auszuschalten wäre. Vielleicht hätte ein wenn auch erfolg
loser Ablehnungsantrag doch den Erfolg, dass dieser Richter seine
Objektivität wieder gewinnt. Wenn Sie also glauben, dass man die
Ehrenbeleidigungsklage riskieren kann, so würden wir Ihnen die
beiliegende Erklärung vorschlagen. Wenn Sie im Punkt des Senats
das Gefühl einiger Sicherheit haben, würde ich bitten, die Be
leidigungsklage gegen Dr. Schwelb auf jeden Fall einzubringen, wenn
auch die Erklärung im „Prager Tagblatt“ erscheint. Damit wäre
die Aussicht gegeben, dass jene bedingte Strafe in eine unbe
dingte verwandelt wird. Wegen der Zuschrift an das „Prager
Tagblatt“ erbitte ich mir Ihre Antwort, ob es Ihnen lieber ist
sie selbst abzusenden, oder ob ich in diesem Fall unterzeichnen
soll.


Indem ich Ihnen die besten Grüsse des
Herrn K. übermittle und Sie auch selbst herzlichst grüsse, zeichne
ich mit vorzüglicher kollegialer Hochachtung


Ihr ergebener


2 Beilagen.


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