Die Fackel


An das
Prager Tagblatt
Prag


Im Vollmachtsnamen des Herrn Karl Kraus,
Herausgebers der ‚Fackel‘, fordere ich Sie auf, die beiliegendeErklärung zu veröffentlichen, widrigenfalls ich die Ehrenbe
leidigungsklage überreichen müsste. Eine Berichtigung jener
raffiniert angelegten „Berichtigung“, die nur auf Schein beruht,
deren Unwahrheit nur zwischen den Zeilen steckt und deren irre
führende Absicht noch stärker als in dem ursprünglichen Bericht
zu Tage liegt, war im gesetzlichen Rahmen nicht zu verfassen.
Dass Sie nach dem (dem Verlag der ‚Fackel‘ zugesendeten) Abdruck
der ersten Berichtigung – zu dem Sie sich nicht verpflichtet
fühlten und auch nicht verpflichtet waren –, einer Berichtigung,
die aber der Versuch einer ehrlichen Richtigstellung war, deren
Wirkung wieder vollständig aufhoben, macht wohl die beleidigende
Absicht klar. Die Beleidigung liegt in der Verstärkung des An
scheines, als ob der Freispruch auf Grund eines erbrachten
Wahrheitsbeweises erfolgt wäre, und in der Uebernahme der ehren
rührigen Behauptungen, die ihre Möglichkeit ausschliesslich aus
der Zweideutigkeit des Terminus „österreichisches Regime“
schöpfen, dessen verschiedenartige der durch durch Veränderung gemäße veränderte Betrachtung dem Kläger als
„Gesinnungswechsel“ und somit Gesinnungslosigkeit angerechnet
wird. Es wird vielleicht noch bewiesen werden, dass der Angeklagte tatsächlich
den Wahrheitsbeweis, wie behauptet wurde, „angetreten“ hat, aber
vorzog, sich in eine Formalität, deren Berechtigung der
juridischen Ueberprüfung bedarf, zurückzuziehen.