Sehr geehrter Herr Kollege!
Mit bestem Dank auch von seiten
des Herrn K.
bestätige ich den Empfang Ihrer
freundlichen Briefe vom 19. und
21. Mai 1936. Da Herr K.
für die eingesendete Ehrenbeleidigungs
klage gegen Dr. Schwelb einige Abänderungswünsche hatte, die
sich
in dem eingeschickten Entwurf schwer eintragen liessen, habe ich
die Absätze neu schreiben lassen,
an denen solche Abänderungen
vorgenommen werden sollen. Ich sende Ihnen Ihren Entwurf und die
Vorschläge hiezu ein, bitte Sie aber, mir den Entwurf zurück
zuschicken.
Was nun die Beschwerde an
den Obersten Gerichtshof betrifft, so fürchtet Herr
K., dass Herr Obergerichtsrat
Tisek den Akt vielleicht in voller Absicht zuruckhält, um
herbeizuführen, dass die
Entscheidung in der Angelegenheit
Meissner, wo eine minder gute Begründung der Beschwerde
vorliegt,
vor dem
Einlangen unseres Aktes gefällt wird, weil zu erwarten
ist, dass der Oberste Gerichtshof – wenn auch die
Möglichkeit
einer
Abänderung besteht – doch an der einmal gefällten Entschei
dung festhalten
wird. Herr K. meint, ob es nicht möglich ist,
dass
Sie, wenn Herr O.G.R. Tisek die Uebersendung des Aktes weiter
ver
zögert,
ihn durch den Gerichtsvorsteher daran behindern können.
Da Sie eine Anklage gegen
die Zeitungen,
welche dem
Bericht des Pressbüros abgedruckt haben,
für aussichts
los
halten, gibt Ihnen Herr K. zu erwägen, ob nicht
vielleicht
eine Anklage gegen das Pressbüro möglich ist oder ob man nicht
nur gegen Dr. Schwelb allein vorgehen könnte, da doch auch in dem
Bericht des Pressbüros der Anschein eines Freispruches
wegen des
erbrachten
Wahrheitsbeweises erweckt wird.
Indem ich Ihnen die besten
Grüsse des HerrnK. übermittle und
Sie auch selbst herzlichst grüsse, bin ich mit
vorzüglicher kollegialer
Hochachtung
Ihr ergebener
2 Beilagen.