Sehr geehrter Herr Kollege!
Mit dem besten Dank
bestätige ich den Empfang Ihres
freundlichen Schreibens vom 1. November 1937. Die Verdächtigung
des Disziplinarrates, Sie könnten eine Presseklage gegen Dr. Schwelb
aus eigenem Antrieb
überreicht haben, ist wirklich absurd. Ich stehe
Ihnen als Zeuge für das
Gegenteil selbstverständlich zur Verfügung.
Es liegen doch Belege in
meinem Akt vor, aus denen hervorgeht, dass
Sie auf die Schwierigkeit
des Prozesses aufmerksam gemacht haben.
Für die Uebersendung der Zeitungsnotiz sage ich Ihnen
meinen besten Dank. Ich
erblicke allerdings auch in der Notiz einen
Versuch, die Genugtuung für
Karl Kraus
abzuschwächen. Ich glaube aber,
dass sie ihren Zweck
vollständig verfehlt, wenn die Gegenseite
den
bedingt
abgeschlossenen Vergleich nicht widerruft. Sollte sie aber
widerrufen, so wird der
Ausgang des Prozesses eben die vollständige
Genugtuung für Karl Kraus
bilden.
Auch ich hoffe, dass mein
Plan einer Reise nach Prag
bald ausführbar sein wird
und freue mich schon auf das Wiedersehen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
und den besten Grüssen
bin
ich Ihr ergebener Kollege