Sehr geehrter Herr Kollege!


Mit dem besten Dank bestätige ich den Empfang Ihres
freundlichen Schreibens vom 1. November 1937. Die Verdächtigung
des Disziplinarrates, Sie könnten eine Presseklage gegen Dr. Schwelb
aus eigenem Antrieb überreicht haben, ist wirklich absurd. Ich stehe
Ihnen als Zeuge für das Gegenteil selbstverständlich zur Verfügung.
Es liegen doch Belege in meinem Akt vor, aus denen hervorgeht, dass
Sie auf die Schwierigkeit des Prozesses aufmerksam gemacht haben.


Für die Uebersendung der Zeitungsnotiz sage ich Ihnen
meinen besten Dank. Ich erblicke allerdings auch in der Notiz einen
Versuch, die Genugtuung für Karl Kraus abzuschwächen. Ich glaube aber,
dass sie ihren Zweck vollständig verfehlt, wenn die Gegenseite den
bedingt abgeschlossenen Vergleich nicht widerruft. Sollte sie aber
widerrufen, so wird der Ausgang des Prozesses eben die vollständige
Genugtuung für Karl Kraus bilden.


Auch ich hoffe, dass mein Plan einer Reise nach Prag
bald ausführbar sein wird und freue mich schon auf das Wiedersehen.


Mit vorzüglicher Hochachtung und den besten Grüssen
bin ich Ihr ergebener Kollege


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