Sehr geehrter Herr Kollege!
Nach seiner Rückkehr, die vor
zwei Tagen
erfolgte, hatte ich
Gelegenheit Herrn
Kraus den Klagsentwurf
vorzulegen, um mit ihm den
Entwurf einer Erklärung zu be
sprechen. Beim Durchlesen der Klage sind nun Herrn Kraus Be
denken bezüglich der
Richtigkeit respektive Verständlichkeit
der folgenden Stellen
aufgefallen:
1.) Er meint, dass der von mir
eingefügte Satz: „… bezeich
net die Zurückweisung seiner
Erwartung auf einen ‚Aufruf‘ als
eine Verunglimpfung …“
dem Richter nicht genügend verständ
lich sein wird und dass man
entweder bei der mündlichen Ver
handlung oder vorher in einem
Schriftsatz weiter ausführen müs
se, der Angeklagte habe den
(der ganzen Sorte gemachten) Vor
wurf der Sensationserwartung als
Verunglimpfung bezeichnet, die
noch schwerer wäre, wenn nicht … Es muss der Richter davon
abgelenkt werden, anzunehmen,
dass man das Wort „Verunglimpfung“
am Ende als Beleidigung empfunden habe. Falls Sie der Ansicht
sind, dass es in einem
Schriftsatz zu geschehen habe, so er
bitte ich mir Ihre Ansicht. Ich
werde dann mit Herrn
Kraus be
sprechen, wie dieser abgefasst werden soll.
2.) Zu der vierten
inkriminierten Stelle meint Herr Kraus, dass
wir sie missverstanden haben.
Die Stelle lautet: „Der, der nur
‚um den Graben geht‘ hat durch
‚lukrative‘ Umschlagtitel immer
noch nicht genug verdient, um grosse Sprünge machen zu können,
zum Beispiel um durch langes
Nichterscheinen und Akkumulierung
der Spannung Aufmerksamkeit zu
multiplizieren.“ Damit wollte
der Angeklagte nun
offenbar nicht aus drücken, dass der Privat
ankläger durch die geschickten
und eindrucksvollen Umschlag
titel seiner Zeitschrift viel Geld verdient habe, ihm das aber
nicht zu genügen scheine, weshalb
er, um noch mehr zu verdienen,
das Erscheinen der Fackel
zurückzuhalten und dadurch bei seinen
Lesern eine Spannung
hervorgerufen habe, die einen erhöhten
Absatz der Fackel und dadurch ein erhöhtes Einkommen des Privatanklägers zur Folge haben
müsse, sondern diese Stelle heisst
so viel, dass der „Aufruf“ es sich nicht
leisten könne, gleich
dem Privatankläger
durch langes Nichterscheinen und Akkumulie
rung der Spannung Aufmerksamkeit
zu multiplizieren und den
materiellen Erfolg zu erzielen, weil er trotz seinen lukrativen
Umschlagtiteln, (die er gleichsam
zugibt), die ihm in der Fackel
zum Vorwurf gemacht werden,
immer noch nicht genug verdient hat,
um grosse Sprünge zu machen.
Auch zu diesem Punkt erbitte
ich mir die
Antwort, ob der
Sachverhalt bei der mündlichen Verhandlung oder
schon vorher in einem
Schriftsatz richtiggestellt werden soll.
Bei dieser Gelegenheit frage
ich Sie, ob
Sie es nicht für
angezeigt hielten, zur Informierung der Justiz
über ein doch offenbar
verzerrtes geistiges Charakterbild die
tschechischen Aeusserungen,
deren Zusendung an Sie ich veran
lasst habe, gegebenenfalls
vorzulegen.
Ferner erbitte ich mir eine
gefällige Mit-
teilung, ob in dieser Sache
eine Vergleichstagsatzung anbe
raumt war und wie sie
verlaufen ist.
Den Entwurf der Erklärung
werde ich erst
in der
nächsten Woche mit Herrn K. besprechen können und Ihnen
dann einsenden. Herr K. hat
mich auch ersucht, Ihnen für alle
Ihre Berichtschreiben seinen
besten Dank auszudrücken.
Ich zeichne
mit vorzüglicher
kollegialer
Hochachtung