Sehr geehrter Herr Kollege!
In der Anlage übersende ich
Ihnen den verspro
chenen Entwurf für den zu erstattenden vorbereitenden Schriftsatz. Es
bleibt Ihnen überlassen, Kürzungen vorzunehmen oder,
wenn Sie dies für notwendiger
halten, Ergänzungen einzu
schalten. Auch glaube ich, dass
es bei der mündlichen Haupt
verhandlung doch notwendig sein
wird, auf den Kuhhandel hinzu
weisen, den die Angeklagten mit
der Ehre eines Anderen treiben,
indem sie zwar eine Erklärung abzugeben bereit waren, nicht
aber die Kosten zu bezahlen,
woraus ihre niedrige Gesinnungs
art hervorgeht, beleidigen zu
wollen und dem Beleidigten noch
Kosten zu verursachen. Ich bin auch noch auf eine besonders
gemeine Stelle des inkriminierten Artikels gekommen, die
bei
der ersten Lektüre
offenbar von Herrn
K. und auch von mir
übersehen worden ist. Um ganz sicher zu gehen, dass nicht eine
Selbsttäuschung meinerseits
vorliegt, muss ich noch einmal
das letzte
Fackelheft durchlesen und ich werde Ihnen noch
weiter über diesen Fund
berichten. Es handelt sich um die auf
Seite 559 unten beginnende
Stelle: „Und
dazu noch die schmerz
hafte Verunglimpfung … Wir
sähen mit lustvoller Erwartung
der Konfrontierung des Empfindsamen mit dem blutmäuligen Untier
entgegen, von nichts anderem
bewegt als von echt jüdischer
Sadistenfreude am Metzeln und Würgen“. Ich habe das Heft
sehr
oft gelesen, vor und nach
dem Erscheinen, und kann mich keiner
Stelle erinnern, die bei
böswilligster Auslegung diesen Sinn
ergäbe. Dies wird man doch bei
der Hauptverhandlung festnageln
müssen, doch muss wie erwähnt noch einmal das ganze Heft
darauf
hin
durchgesehen werden.
Ich zeichne, Ihnen die
Grüsse des Herrn
K. über
mittelnd und Sie selbst bestens grüssend,
mit vorzüglicher kollegialer
Hochachtung
Ihr ergebener