Sehr geehrter Herr Kollege.


Ich bestätige mit bestem Dank Ihr gesch. Schreiben vom 23. d.M., das ich noch gestern erhielt. Das Paket mit
den Fackeln habe ich gerade bekommen.


Ich werde also morgen den Schriftsatz mit allen
Beilagen überreichen. Er ist ganz ausgezeichnet.


Wegen der Einvernahme des Herrn Kraus habe ich
mit dem neuen Untersuchungsrichter schon gesprochen. Dieser
ist bereit, die Sache in der gleichen Art durchzuführen, wie
dies sein Vorgänger tun wollte. Ich werde also mit Herrn Kraus
das Protokoll in meiner Kanzlei niederschreiben können, wir ge
hen sodann gemeinsam zum Untersuchungsrichter, wo Herr Kraus
bestätigt, dass das Protokoll seine Zeugenaussage enthält.


Ueber den Termin der Herreise unseres Klienten
habe ich mit dem Untersuchungsrichter nicht unterhandelt, da
diesem der Termin ganz gleichgiltig ist. Mir wäre es angenehm,
wenn Herr Kraus Mittwoch den 29. d.M., vielleicht mit dem Zuge
kommen könnte, der um 10.15 Uhr vom Wiener Ostbahnhof abgeht
und hier nach 1 Uhr nachmittags eintrifft. Wir könnten dann
den ganzen Nachmittag dazu benützen das Protokoll zu schreiben
und Donnerstag früh das Protokoll dem Untersuchungsrichter
bringen.


In dem Verfahren über die von mir eingebrachte
Ehrenbeleidigungsklage hat mir der Senatsvorsitzende mitgeteilt,
er sei der Ansicht, dass die Klage vor das Bezirksgericht ge
höre und habe daher den Akt an das hiesige Strafbezirksgericht
abgetreten. Eine offizielle Verständigung in dieser Richtung
habe ich bisher noch nicht erhalten.


Ich verbleibe mit den besten Empfehlungen für Sie
und Herrn Kraus


Ihr ganz ergebener
Dr. Gallia


P.S. Es ist mir diesmal leider nicht möglich, Herrn Kraus einzu
laden, bei mir zu wohnen. Soll ich für Herrn Kraus in einem
Hotel ein Zimmer reservieren lassen, bezw. in welchem?
Natürlich werde ich Herrn Kraus beim Zug erwarten.


D.O.


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