Sehr geehrter Herr Kollege.
Ich bestätige Ihr gesch. Schreiben vom 12. d.M.
samt Beilagen. Beim Untersuchungsrichter habe ich festgestellt,
dass er unseren
vorbereitenden Schriftsatz schon nach Prag ge
schickt hat, damit Herr Heinrich
Fischer als Zeuge über den
Inhalt dieses Schriftsatzes einvernommen werde. Ich kann also
nicht gut mehr Einfluss
darauf nehmen, welche Fragen an Herrn
Fischer bei seiner Einvernahme in Prag gestellt werden sollen.
Ich würde daher empfehlen,
dass Sie, falls es nicht inzwischen
ohnedies schon geschehen
sein sollte, die in Ihrem Brief vom12. d.M. erwähnten
4 Fragen Herrn Fischer übermitteln, damit er
sie bei seiner Einvernahme
beantwortet.
Da die Aussage Herrn Fischers ja vermutlich
recht umfangreich werden
dürfte, wird ihn der Prager Untersu
chungsrichter
gewiss das Protokoll diktieren lassen, sodass
Herr Fischer wohl die Möglichkeit haben wird, auch die von
Ihnen gestellten Fragen im
Zuge seiner Aussage zu beantworten,
ohne einem Widerstand des
Untersuchungsrichters zu begegnen.
Damit, dass Herr Prof. Jaray zur Hauptverhandlung
nach Brünn kommt, bin ich sehr einverstanden.
Bei meiner heutigen
Intervention hat mit der
Untersuchungsrichter spontan gesagt, er wisse,
dass der Präsident
Masaryk
Herrn Kraus ausserordentlich schätze. Ich hatte den Eindruck,
dass die Quelle des Wissens
des Untersuchungsrichters nicht in
unserm vorbereitenden Schriftsatz zu suchen ist, sondern anders
wo. Jedenfalls werde ich
mich bemühen, noch festzustellen, woher
der Untersuchungsrichter sein Wissen schöpft. Eine Gelegenheit
zu einer Rücksprache über
diese Frage wird sich bald ergeben, da
ich dem Untersuchungsrichter versprochen habe ihm auf einige
Zeit die čechische Ausgabe
der „letzten Tage der Menschheit“
zu borgen, die er lesen
will.
Der Besuch des Herrn Kraus hat auf den Untersuchungsrichter
einen tiefen Eindruck gemacht.
Mit den besten Grüssen und
Empfehlungen, auch an Herrn Kraus,
Ihr sehr ergebener
Dr. Gallia
P.S. Ich glaube, dass die
Broschüre Herrn Fischers vorläufig
nicht vorgelegt werden muss
und dass es besser wäre, die
allfällige Vorlage der Hauptverhandlung vorzubehalten.