Sehr geehrter Herr Kollege!


Mit bestem Dank auch von seiten des Herrn K.
bestätige ich den Empfang Ihres freundlichen Schreibens vom 13. Mai1936. Wenn die Gegenseite wirklich die Uebersetzung des Schriftsatzes verlangen kann, so besteht allerdings eine grosse Schwierig
keit, da ich wirklich nicht weiss, wer diese Uebersetzung anfertigen
soll und weil das wahrscheinlich viele Kosten verursachen wurde. Der
Ehrenbeleidigungsklage gegen Herrn K. sehen wir mit Ruhe entgegen.
Ich teile auch Ihre Meinung, dass ein Gerichtsstand in Brünn nicht
gegeben ist, obwohl man auch anderer Ansicht sein kann, da nach den
letzten österreichischen Oberstgerichtlichen Entscheidungen die Tat
erst mit der Uebergabe an das Gericht vollendet ist, wodurch in
Brünn ein Gerichtsstand gegeben wäre.


Für die Mitteilungen bezüglich der Nichtig
keitsbeschwerde, die noch durch einen ausführlichen Brief des Herrn
Dr. Turnovsky ergänzt wurde, sage ich Ihnen auch meinen besten Dank.


Herr K. möchte Ihnen nur noch seinen Wunsch
in Erinnerung bringen, gerichtliche Zustellungen an ihn womöglich
zu verhindern und sie selbst in Empfang zu nehmen. Bei der neuen
Klage dürfte dies allerdings schwer möglich sein.


Mit besten Grüssen auch von seiten des HerrnK. bin ich


Ihr ergebener Kollege


N.S. Soeben erhalte ich Ihren freundlichen
Brief vom 14. Mai 1936. Ich werde Herrn Fischer
sofort von den Fragen, die er zu beantworten hat,
verständigen. Ich bin aber erst imstande, heute abend Herrn K.
Ihren Brief vorzulegen, so dass weitere Mitteilungen noch folgen
können.


Ihr ergebener Kollege


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