Sehr geehrter Herr Kollege!
Mit bestem Dank auch von
seiten des Herrn K.
bestätige ich den Empfang
Ihres freundlichen Schreibens vom 13. Mai1936. Wenn die Gegenseite wirklich die Uebersetzung des
Schriftsatzes verlangen
kann, so besteht allerdings eine grosse Schwierig
keit, da ich wirklich nicht
weiss, wer diese Uebersetzung anfertigen
soll und weil das
wahrscheinlich viele Kosten verursachen wurde. Der
Ehrenbeleidigungsklage gegen
Herrn K. sehen wir mit Ruhe entgegen.
Ich teile auch Ihre Meinung,
dass ein Gerichtsstand in Brünn nicht
gegeben ist, obwohl man auch
anderer Ansicht sein kann, da nach den
letzten österreichischen
Oberstgerichtlichen Entscheidungen die Tat
erst mit der Uebergabe an
das Gericht vollendet ist, wodurch in
Brünn ein Gerichtsstand gegeben wäre.
Für die Mitteilungen
bezüglich der Nichtig
keitsbeschwerde, die noch
durch einen ausführlichen Brief des Herrn
Dr. Turnovsky ergänzt wurde, sage ich Ihnen auch meinen
besten Dank.
Herr K. möchte Ihnen nur noch seinen Wunsch
in Erinnerung bringen,
gerichtliche Zustellungen an ihn womöglich
zu verhindern und sie selbst
in Empfang zu nehmen. Bei der neuen
Klage dürfte dies allerdings
schwer möglich sein.
Mit besten Grüssen auch von
seiten des HerrnK. bin ich
Ihr ergebener Kollege
N.S. Soeben erhalte ich
Ihren freundlichen
Brief vom 14. Mai 1936. Ich werde Herrn Fischer
sofort von den Fragen, die
er zu beantworten hat,
verständigen. Ich bin aber
erst imstande, heute abend Herrn K.
Ihren Brief vorzulegen, so dass weitere Mitteilungen noch
folgen
können.
Ihr ergebener Kollege