Sehr geehrter Herr Kollege!


Leider etwas zu spät ist mir eingefallen,
dass es doch zweckmässiger wäre, mehrere Geschwister
des Herrn K. den Antrag auf Fortsetzung der anhängigen
Verfahren stellen zu lassen, weil im Gesetz nichts für
den Fall vorgesehen ist, was zu geschehen hat, wenn der
antragstellende Verwandte während der Dauer des Pro
zesses stirbt. Es könnte dann für den Fall des Ablebens
des antragstellenden Verwandten eine weitere Fortset
zung des Verfahrens unmöglich werden. Ich erbitte mir
hiezu Ihre Meinungsäusserung. Es wird vielleicht in der
tschechoslovakischen Literatur, die mir nicht zur Ver
fügung steht, etwas darüber zu finden sein. Nach Einlan
gen Ihrer Auskunft werde ich Ihnen dann noch mitteilen,
wer weiters für die Fortsetzung des Verfahrens als An
tragsteller in Betracht kommt.


Sie bestens grüssend, zeichne ich
mit vorzüglicher kollegialer Hochachtung


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