Sehr geehrter Herr Kollege!
Leider etwas zu spät ist mir
eingefallen,
dass es doch
zweckmässiger wäre, mehrere Geschwister
des Herrn K. den Antrag auf Fortsetzung der anhängigen
Verfahren stellen zu lassen,
weil im Gesetz nichts für
den
Fall vorgesehen ist, was zu geschehen hat, wenn der
antragstellende Verwandte
während der Dauer des Pro
zesses stirbt. Es könnte
dann für den Fall des Ablebens
des antragstellenden Verwandten eine weitere Fortset
zung des Verfahrens
unmöglich werden. Ich erbitte mir
hiezu Ihre
Meinungsäusserung. Es wird vielleicht in der
tschechoslovakischen
Literatur, die mir nicht zur Ver
fügung steht, etwas darüber
zu finden sein. Nach Einlan
gen Ihrer Auskunft werde ich
Ihnen dann noch mitteilen,
wer weiters für die Fortsetzung des Verfahrens als An
tragsteller in Betracht
kommt.
Sie bestens grüssend, zeichne
ich
mit vorzüglicher
kollegialer Hochachtung