Sehr geehrter Herr Kommerzialrat!


Ich beziehe mich auf unsere telephonische
Unterredung vor Ihrer Abreise und wiederhole meine Mit
teilung, dass ich sowohl bei Herrn Dr. Turnovsky, als auch
bei Herrn Dr. Gallia angefragt habe, was für eine prozessu
ale Lage eintrete, wenn der Verwandte des Klägers, der nach
dessen Tod erklärt hatte, das Verfahren fortzusetzen, stirbt.
Von beiden Anwälten erhielt ich die Auskunft, dass diese
Frage in der Literatur bisher nicht behandelt wurde, dass
aber meine Befürchtungen gerechtfertigt seien, es würde dann
eine Einstellung der laufenden Verfahren stattfinden. Beide
Anwälte raten daher, die Erklärung nicht nur in Ihrem, son
dern im Namen mehrerer, womöglich aller Geschwister abzu
geben.


Ich bitte Sie daher, zu veranlassen, dass ehe
stens die beiliegenden Vollmachtsexemplare von den in Be
tracht kommenden Personen unterfertigt und an mich zurück-
gesendet werden, damit ich das Nötige bei den tschechischen
Substituten veranlassen kann.


Ueber die Frage der Erbserklärung in dem Verlassen
schaftsverfahren und insbesondere über das von Ihnen freund
lichst angeregte Eintreten für Frau K. werde ich nach meiner
Rückkehr vom Urlaub, die Ende Juli erfolgen wird, ausführlich
sprechen. Ich hoffe Sie dann in Wien anzutreffen und die glei
che geneigte Einstellung vorzufinden wie jetzt.


Indem ich mich Ihnen bestens empfehle, zeichne ich


mit vorzüglicher Hochachtung


7 Vollmachtsexemplare.


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