Sehr geehrter Herr Kommerzialrat!
Ich beziehe mich auf unsere
telephonische
Unterredung
vor Ihrer Abreise und wiederhole meine Mit
teilung, dass ich sowohl bei
Herrn Dr. Turnovsky, als auch
bei Herrn Dr. Gallia angefragt habe, was für eine prozessu
ale Lage
eintrete, wenn der Verwandte des Klägers, der nach
dessen Tod erklärt hatte,
das Verfahren fortzusetzen, stirbt.
Von beiden Anwälten erhielt
ich die Auskunft, dass diese
Frage in der Literatur bisher nicht behandelt wurde, dass
aber meine Befürchtungen
gerechtfertigt seien, es würde dann
eine Einstellung der
laufenden Verfahren stattfinden. Beide
Anwälte raten daher, die
Erklärung nicht nur in Ihrem, son
dern im Namen mehrerer,
womöglich aller Geschwister abzu
geben.
Ich bitte Sie daher, zu
veranlassen, dass ehe
stens die beiliegenden
Vollmachtsexemplare von den in Be
tracht kommenden Personen
unterfertigt und an mich zurück-
gesendet werden, damit ich
das Nötige bei den tschechischen
Substituten veranlassen
kann.
Ueber die Frage der
Erbserklärung in dem Verlassen
schaftsverfahren und
insbesondere über das von Ihnen freund
lichst angeregte Eintreten
für Frau K. werde ich nach meiner
Rückkehr vom Urlaub, die
Ende Juli erfolgen wird, ausführlich
sprechen. Ich hoffe Sie dann
in Wien anzutreffen und die glei
che geneigte Einstellung
vorzufinden wie jetzt.
Indem ich mich Ihnen bestens
empfehle, zeichne ich
mit vorzüglicher Hochachtung
7 Vollmachtsexemplare.