Sehr geehrter Herr Kollege!
Ich bestätige mit bestem
Dank den Empfang
Ihres
freundlichen Schreibens vom 30. Juni 1936. Die
Zumutung, den Schriftsatz von fast 50 Seiten in 14
Tagen zu übersetzen, und
insbesondere die Zitate zu
übersetzen, ist absurd. Leider ist der von Ihnen vor
geschlagene Ausweg, der
ausgezeichnet wäre, nicht gang
bar, da keines von den
Geschwistern des Herrn K. tsche
choslovakischer Staatsbürger
ist. Vielleicht wäre aber
ein
anderer Ausweg möglich, den ich Ihnen schon einmal
vorgeschlagen und zu dem Sie
sich bisher nicht geäus
sert haben, nämlich den
Inhalt des Schriftsatzes zu
konzentrieren und davon eine
Uebersetzung in die
Staatssprache anzufertigen. Schliesslich liegt der
Schriftsatz in deutscher Sprache schon einmal beim
Akt; es ist anzunehmen, dass
der Richter ihn auch dann
liest, wenn er den
konzentrierten Auszug in tschecho
slovakischer Sprache vor
sich hat, und damit hätte er
doch seinen Zweck erfüllt. Sollte dieser Ausweg aber
nicht möglich sein, so kann
ich nichts anderes tun,
als Sie sehr zu bedauern,
dass Sie sich einer so umfangreichen
und weder juristisch noch
literarisch lohnenden Arbeit unter
ziehen müssen.
Indem ich Ihre Grüsse aufs
herzlichste erwidere
und
Ihnen einen angenehmen Urlaub wünsche, bin ich mit vorzüg
licher kollegialer
Hochachtung
Ihr ergebener