Sehr geehrter Herr Kollege!


Ich bestätige mit bestem Dank den Empfang
Ihres freundlichen Schreibens vom 30. Juni 1936. Die
Zumutung, den Schriftsatz von fast 50 Seiten in 14
Tagen zu übersetzen, und insbesondere die Zitate zu
übersetzen, ist absurd. Leider ist der von Ihnen vor
geschlagene Ausweg, der ausgezeichnet wäre, nicht gang
bar, da keines von den Geschwistern des Herrn K. tsche
choslovakischer Staatsbürger ist. Vielleicht wäre aber
ein anderer Ausweg möglich, den ich Ihnen schon einmal
vorgeschlagen und zu dem Sie sich bisher nicht geäus
sert haben, nämlich den Inhalt des Schriftsatzes zu
konzentrieren und davon eine Uebersetzung in die
Staatssprache anzufertigen. Schliesslich liegt der
Schriftsatz in deutscher Sprache schon einmal beim
Akt; es ist anzunehmen, dass der Richter ihn auch dann
liest, wenn er den konzentrierten Auszug in tschecho
slovakischer Sprache vor sich hat, und damit hätte er
doch seinen Zweck erfüllt. Sollte dieser Ausweg aber
nicht möglich sein, so kann ich nichts anderes tun,
als Sie sehr zu bedauern, dass Sie sich einer so umfangreichen
und weder juristisch noch literarisch lohnenden Arbeit unter
ziehen müssen.


Indem ich Ihre Grüsse aufs herzlichste erwidere
und Ihnen einen angenehmen Urlaub wünsche, bin ich mit vorzüg
licher kollegialer Hochachtung


Ihr ergebener


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